Beiträge von clayman

    Hallo,


    meine Frage zum Bauspardarlehen von Seite 50 ist irgendwie untergegangen.
    Deshalb noch mal meine Frage, ob die LBS mit der Begründung der Ablehnung Recht hat.(s. Bildanhang)
    Falls nicht, würde ich gerne eine schlagfertige Gegenargumentation erbitten, um ein passendes Antwortschreiben aufzusetzen.


    Damit wäre die Frage von www.kqp.de wohl auf beantwortet...


    Vielen Dank!

    Hallo,
    ich bin jetzt ein wenig verwirrt, was die Bauspardarlehen angeht.
    Ich habe hier zum einen gelesen, dass diese mit anderen Immo-Darlehen gleichzusetzen sind und in anderen Threads stand, dass diese gesondert zu betrachten sind. Sollte es die zweite Variante sein und es hierzu noch keine Entscheidung des BGH gibt, dann Frage ich mich, wie es hier mit der Verjährung aussieht, falls es doch zu einem Urteil kommt.
    (die Begründung der LBS habe ich als Bild eingefügt)


    Außerdem wollte ich die Kontoführungsgebühren zurück fordern, die m. E. auch nicht rechtens sind. Die habe ich zusammen mit dem Musterschreiben für die Bearbeitungsgebühr getan. Dass das aktuelle BGH-Urteil dazu nicht passt, ist mir schon klar, ich kann bloß keinen passenden Rechtsentscheid finden. Kennt jemand die rechtliche Grundlage auf die man sich berufen kann?



    Vielen Dank

    Hallo Finanzexperten,


    ich habe jetzt alle 31 Seiten gelesen und bin der Meinung, dass meine 3 Fragen hier noch nicht erörtert wurden.


    1. Ich habe einen Bausparvertrag, der zuteilungsreif war, beliehen. Die angesparte Summe wurde als erste Tilgung des Gesamtbetrages angerechnet und eine "Darlehensgebühr" berechnet, obwohl diese vertraglich nicht festgehalten wurde.
    Diese Gebühr hat doch nichts mehr mit dem Bausparvertrag, sondern mit dem Darlehen zu tun, oder?


    2. Ich habe dieses Vertragsmodell, dass ich auf der einen Seite ein Darlehen mit der Sparkasse habe, auf dass ich Zinsen aber keine Tilgung leiste, auf der anderen Seite einen Bausparvertrag abgeschlossen habe, der nach Zuteilung dieses Darlehen ablöst. Hierzu verlangt die Sparkasse eine "Abschlussgebühr für den abgetretenen Bausparvertrag". Fällt das nicht unter die Rubrik der Geldbeschaffung seitens der Sparkasse?


    3. Die Sparkasse hat eine Gebühr für "Die Besichtigung und schätzung des zu beleihenden Okjektes" gefordert. Kann diese Gebühr mit dem Satz aus ihrem Musterschreiben "Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben." zurück gefordert werden?


    Vielen Dank im Voraus


    Clayman