Hallo Finanzexperten,
ich habe jetzt alle 31 Seiten gelesen und bin der Meinung, dass meine 3 Fragen hier noch nicht erörtert wurden.
1. Ich habe einen Bausparvertrag, der zuteilungsreif war, beliehen. Die angesparte Summe wurde als erste Tilgung des Gesamtbetrages angerechnet und eine "Darlehensgebühr" berechnet, obwohl diese vertraglich nicht festgehalten wurde.
Diese Gebühr hat doch nichts mehr mit dem Bausparvertrag, sondern mit dem Darlehen zu tun, oder?
2. Ich habe dieses Vertragsmodell, dass ich auf der einen Seite ein Darlehen mit der Sparkasse habe, auf dass ich Zinsen aber keine Tilgung leiste, auf der anderen Seite einen Bausparvertrag abgeschlossen habe, der nach Zuteilung dieses Darlehen ablöst. Hierzu verlangt die Sparkasse eine "Abschlussgebühr für den abgetretenen Bausparvertrag". Fällt das nicht unter die Rubrik der Geldbeschaffung seitens der Sparkasse?
3. Die Sparkasse hat eine Gebühr für "Die Besichtigung und schätzung des zu beleihenden Okjektes" gefordert. Kann diese Gebühr mit dem Satz aus ihrem Musterschreiben "Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben." zurück gefordert werden?
Vielen Dank im Voraus
Clayman