Beiträge von Klarplus

    @muc
    1. Ob die Mögichkeiten Direktversicherungen und VBL zwingend ausschliessen, kann ich nicht sagen. Da saskiaz aber genau das gesagt hat ("Eine Direktversicherung ist auch möglich"), gehe ich erstmal davon aus, dass das stimmt.
    2. bzgl. §40b: stimmt. Falls die Direktversicherung auf dieser Altzusage beruht, ist der Fall ggf anders zu bewerten. Dann wäre eine Übernahme der Zusage durch den neuen Arbeitgeber sinnvoller.

    Hallo,
    ich habe Deine Angaben jetzt anders verstanden als Henning: Du kannst bei Deinem neuen Arbeitgeber zu einem anderen Anbieter in der Direktversicherung wechseln.
    Wenn das so ist, dann mach das. Das Kapital wird dann ohne neue Vertriebskosten auf denen neuen Anbieter übertragen. Der muss schon ziemlich schlecht sein, damit sich das nicht lohnt. Es ist auf jeden Fall besser, als den Vertrag jetzt wegzuschmeissen.
    Im Vergleich zum Riester und Deiner Fragen nach Überversicherung: Es gibt keine Überversicherung beim Sparen. Je mehr du sparst, desto mehr bekommst Du raus. Die Frage ist jetzt, wie groß ist die erwartete Rentenlücke bzw. mit wie viel Rente musst oder willst Du im Alter auskommen? Worauf musst Du dann heute verzichten? Das ist eine individuelle Frage. Wenn Du aber bisher gut mit Deinem Geld am Monatsende hingekommen bist, sehe ich keinen Grund, dass jetzt zu ändern. Im schlimmsten Fall hast Du halt in der Rente mehr.
    Gruß

    Hallo Goldiemann,
    diffiziles Thema. Bei Fragen nach Sozialversicherungsstati usw. ist immer Vorsicht geboten, daher kann ich Dir hier nur unter Vorbehalt helfen ;) Grundsätzlich: Frage mal bei der PKV nach. Die wissen es im Zweifel am Besten. Und kaputt machen kannst Du dadurch nichts.
    Zum Thema: Deine Partnerin wird aus meiner Sicht Witwe eines Behilfeberechtigten auf Lebenszeit und damit geht die Beihilfeberechtigung auf sie über. Damit liegt kein Sozialversicherungstatuswechsel vor und sie bleibt in der PKV.
    Auch wenn Sie aus der Beihilfeberechtigung raus käme (Verzicht?, weil getrennt lebend?) würde sie nicht sofort in die GKV rein kommen, das sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Damit muss/kann sie erstmal in der PKV bleiben. Entsprechend sollte sie dann in den Bereich über 450 € pro Monat kommen, dann bestände Sozialversicherungspflicht und die Möglichkeit des Wechsels in die GKV.
    Hier entsteht allerdings ein weiteres Problem, abhänig vom Alter Deiner Partnerin. Ab 55 wird der Wechsel noch mal schwerer, hier der Link von Finanztip dazu http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
    Ggf. änder sich dann auch der Status für die Krankenversicherung während der Rentenzeit: wenn sie mehr als 90% der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens nicht in der GKV, kann sie sich im Alter nur noch freiwillig in der GKV versichern. Sie muss dann auch Versicherungsbeiträge auf Mieten, Private Renten usw. zahlen. Vielleicht macht das in Ihrem Fall ja auch einen Unterschied.
    Vielleicht ist die Witwenrente, die Ihre Partnerin bekommt ja gar nicht so gering. Je nach Status des Ehemanns kann das z.B. 60% von dessen Rente sein. U.U. ist das nicht wenig.
    Gleichzeitig ist die Beihilfe-PKV stark subventioniert. Da sich die Beihilfe an Beiträgen und Leistungen in der PKV beteiligt, sind die Tarife hier wesentlich günstiger als für normale Angestellte oder gar Selbständige. Die Gefahr astronomischer Beiträge im Alter fällt hier also wesentlich geringer aus. Zudem geniesst sie natürlich die Vorteile der privaten Versorgung in der Krankenversicherung.


    Zusammenfassend: Da der Beihilfeanspruch weiter besteht (und weiter bestehen sollte) kommt Ihre Partnerin nicht aus der PKV raus. Da sie aber KV-technisch ohnehin in einer priveligierten Situation ist, ist das auch nicht weiter schlimm.

    @m1ster_j, @Sara


    Die Diskussion um den Rentenfaktor irritiert mich schon seit langem. Das Argument, dass die Renten in Zukunft niedriger ausfallen, weil die Menschen ja länger leben, ist meiner Meinung nach eine von den Versicherungen bewusst "toleriertes Missverständniss".
    Die Versicherungen wissen ja auch, dass die Menschen im Schnitt immer älter werden. Sie wären ja irgendwas zwischen naiv und fahrlässig, wenn sie diese Entwicklung nicht selbst mit einpreisen würden. Entsprechend sind die Kalkulationen schon heute so gestrickt, dass sie die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte antizipieren und von einem sehr hohen Lebensendalter ausgehen. Einem so hohen Lebensendalter, wie es das statistische Bundesamt in seinen Prognosen für die Entwicklung des Lebensendalters nicht erwartet. Die sich entwickelnde Lebenserwartung ist schon eigepreisst. Daher kommen ja auch die ganzen Meldungen darüber, dass sich eine heute abgeschlossene Riester-Rente nur lohnt, wenn man 95 wird oder so.
    Wenn man sich daher heute einen bestimmten Rentenfaktor garantiert bekommt, wird meistens das Risiko umgedreht: Erstmal muss sich das Lebensalter wie in der "optimistischen" Prognose der Versicherung entwickeln, das ist schwer genug. Erst, wenn das erwartete Lebensalter wesentlich darüber hinaus geht, habe ich als Versicherter einen Vorteil aus der Rentengarantie.

    Hallo Peter,
    das müsste gehen. Der Rest (wenn es einen gibt) wird dann verrentet. Aber sprich doch einfach mit Deinem Vertragsanbieter, der weiß das und auch wie es geht.
    Gruß
    Alexander

    Hallo Nina,
    Deine Frage teilt sich aus meiner Sicht in drei Detailfragen auf:
    1. Welche Versicherungen brauche ich in meiner Situation wirklich?
    2. Wie hoch soll die Absicherung sein?
    3. Welche Tarife sichern meinen Bedarf am besten ab?


    Zu Punkt 1 sind oben schon Tipps gegeben worden, denen ich mich grundsätzlich anschliesse. Je nach Deiner persönlichen Situation kommen aber vielleicht noch Empfehlungen hinzu. Neben den besagten Artikeln (da gibts glaube ich mittlerweile ne Menge) gibt es auch Software, die hilft: z.B. auf der Seite von Stiftung Warentest oder bei uns,
    klarplus.com. Links darf ich leider nicht posten.


    Punkt 2 ist viel schwieriger. Was ist der richtige Bedarf? Makler und Agenten haben da oft selbst nicht das Wissen bzw. neigen natürlich eher zu hohen Absicherungen. Wir haben in einem Dokument mal die Empfehlungen der Verbraucherzentralen bzw. der entsprechenden DIN-Norm zusammengefasst (und eine eigene Empfehlung entwickelt). Sollte Dir aber einen guten Überblick geben, s. Anhang.


    Punkt 3 ist dann die Detailarbeit: wer bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? In vielen Fällen ist nicht allein der Preis das wichtigste, daher ist fachmännischer Rat hier durchaus hilfreich. Du solltest Dich aber auf jeden Fall über einen angemessenen Preis informieren. Vergiss check24 oder so, die nehmen selbst viel Provision. Bei Besserberater.de ist das so viel ich weiß anders bzw. günstiger. Ggf. kommst Du um einen Makler nicht drum herum. Passt24 bietet dir die Möglichkeit, anonym inidividualisierte Angebote von vielen Anbietern zu bekommen und dann selbst zu vergleichen.


    Ich hoffe, das hilft.
    Gruß
    Alexander

    Hallo Rotor,
    Ihr dürftet so ca. 6000 € Steuern zusammen zahlen, das ist also ein Prozentsatzvon 12%. Da ist die Zulagenfinanzierung interessanter. Daher würde ich nur einen Vertrag machen und da die Zulagen konzentrieren.
    Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass einer 30.000 € von euch verdient, muss die Person dann 1200 € inkl. Zulagen pro Jahr zahlen. Zulagen sind (wenn die Kinder noch klein, also ab 2008 geboren sind) 754 € im Jahr, bleibt eine Eigenbeitrag von 37,17 € im Monat. Oder anders: Für jeden Euro, den du einzahlst, kommen 1,69 € vom Staat dazu. Klar lohnt sich das ;)
    Am besten in einen Fondssparplan, Finanztip empfielt Fairr (spricht aus meiner Sicht nichts dagegen).
    Gruß
    Alexander

    Hallo FJ,
    eigentlich ist das eine tolle Option, pauschalversteuert und steuerfrei in der Auszahlung. Das gibt es heute gar nicht mehr. Diese können Sie aber m.W. nach nicht länger als 2 Jahre beitragsfrei stehen lassen. Auch wäre mit der Versicherung zu klären, unter welchen Bedingungen sie die Zahlung wieder aufnehmen könnten bzw. ob Sie sie - falls Sie wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln sollten - beim neuen Arbeitgeber ohne Steuernachteile (weiterhin Pauschalbesteuerung?) wieder einbringen können.
    Grundsätzlich würde die Direktversicherung während der Weiterzahlung wie eine normale (vermutlich kapitalbildende) Rentenversicherung behandelt mit Option auf steuerfreie Einmalauszahlung oder Verrentung. Wenn sie damit zufrieden sind bzw. einen hohen Garantiezins haben (über 3%) macht das durchaus Sinn, die weiterzuführen.
    Gruß
    Alexander

    Die steuerliche Mehrbelastung für einen Einmalbeitrag liegt in der Progression begründet. Wenn Sie jetzt schon einen Grenzsteuersatz von 42% haben, macht es steuerlich keinen Unterschied mehr ob die Auszahlung als Rente oder Einmalzahlung erfolgt, es wird alles maximal versteuert. Für die genau Kalkulation empfehle ich die verschiedenen Rechner im Internet. z.B. hat N. Heydorn da bestimmt den richtigen im Portfolio (Link ist leider nicht erlaubt ;-)). Steuerberater ist natürlich noch besser.

    Hallo Koterba,
    dann setzen Sie der DEVK genau das vor: wie hoch war denn der Zins im letzten Jahr und wieso gehen die Zahlen so auseinander? -20% Anlageerfolg? Mal gucken, was sie dann sagen.
    Gruß
    Klarplus

    @Refelde: neben 12 Jahren Mindestlaufzeit sind 5 Jahre Beitragszahlung eine zweite Bedingung. Wenn der Vertrag nicht beitragsfrei ist, bekommen Sie ihn steuerfrei ausgezahlt.
    koterba: Schwierig zu sagen. Die Zahlen die Sie aufrufen, sind doch erstmal positiv. Gibt es einen Aspekt, der Ihnen besonders merkwürdig vorkommt?

    Muc hat absolut Recht.
    Zwei Faktoren, die gerne bei der individuellen Berechnung des Versicherungsbedarfs vergessen werden: der Arbeitgeberbeitrag in der Krankenversicherung fällt weg, Du musst den Beitrag alleine bezahlen. Ähnliches gilt für andere Vorteile duch den Arbeitgeber wie BAV, Dienstwagen usw. Auch das muss ggf. ersetzt werden.
    Viel Spass beim Rechnen ;)

    Hallo,
    so wie Du die Frage stellst, hast Du die wesentlichen Fallstricke schon erkannt: die Steuerbelastung ist bei einer Teilauszahlung natürlich höher. Und in der Niedrigzinsphase bekommst Du für eine sichere Anlage (Festgeld) vermutlich auch nicht viel mehr als 1,5% nach Steuern. Wenn 15 Jahre Auszahlung Beitragsrückgewähr bedeuten, entsprechen 1,5% Anlagegewinn ca. 17 Jahre Restlebensdauer.
    Für eine Frau mit 67 wäre das so ungefähr Durchschnitt. Aus meiner Sicht (ohne dich jetzt genauer zu kennen) halte ich das für nicht unrealistisch. Insofern: wenn Du nichts konkretes mit dem Geld vor hast, würde ich auch die Verrentung in Betracht ziehen.
    Gruß

    Hallo Christoph,
    erstens kann man die bisherige Rendite dank der Dynamik nicht ausrechnen, da du augenscheinlich nicht jede Dynamik angenommen hast, die genauen Zahlzeiträume nicht bekannt sind. Erfahrungsgemäß loht sich die Kündigung eines Vertrages aber nie in dem Sinne, dass Du auf jeden Fall einen dicken Verlust machst.
    Bei einem Beitrag von 67 € bis 2047, der Ablaufleistung und dem derzeitigen Rückkaufswert kommst Du ab jetzt auf eine Rendite von 1,6%-1,75%. Auch wenn bei steigenden Zinsen die Verzinsung im Vertrag mal wieder steigen dürfte und die Überschüsse dann steigen - lohnen tut sich das nicht. Interesssant wäre was passiert, wenn Du die Zusatzversicherung kündigst. Die Kosten immer zu viel für praktisch keinen Gegenwert. Daran verdienen Versicherungen sehr gut.
    Einen Wechsel in einen MSCI World ETF kann ich Dir nur empfehlen. Du musst allerdings wissen, dass Du dann eine wesentlich risikoreichere Anlage mit Schwankungen haben wirst. Trotzdem: Aller Voraussicht und Erfahrungswerten nach wirst Du damit 2047 wesentlich mehr Vermögen aufgebaut haben.
    Gruß

    Hallo Zusammen,
    der Staat zahlt die Zulage, das haben Sie ja schon rausgearbeitet, diese wird dann mit der Steuererstattung verrechnet. Sie zahlen also die Zulagen nicht selbst, da will ich gar nicht einsteigen.
    Zum Thema der Absetzbarkeit aber noch ein Hinweis: Die Absetzbarkeit der Beiträge lohnt sich nicht mit dem Durchschnittssteuersatz, sondern mit dem Grenzsteuersatz. Sprich wenn Sie keinen Riester hättten, müssten Sie den entsprechenden Betrag mehr versteuern, Ihr zu versteuerndes Einkommen würde um den Betrag steigen. Und diesen Betrag müssten Sie dann mit dem Grenzsteuersatz versteuern. Entsprechend "lohnt" sich der Riester nicht mit einer Absetzbarkeit von 20% (Durchschnittststeuersatz), sondern 35% (Grenzsteuersatz).
    Nur zur Klärung und hoffentlich Freude.

    Hallo,
    grundsätzlich stimmt das so.
    Drei kleine Effekte: Die Menge des Eigenkapitals bei Finanzierung kann Einfluss auf den Zins haben. Wenn Du also dei 10000 € im Beispiel für die Finanzierung verwendest, könnte der Finanzierungszins ein bisschen sinken (minimal, aber immerhin!)
    Bei einer Finanzierung der 10.000 € hättest Du auch noch einen Tilgungssatz. Liqudititätstechnisch entlastet Dich das also zusätzlich.
    Du kannst Deine Steuerschuld vom Wohnförderkonto auf einen Schlag begleichen, dann musst Du nur 70% zurückzahlen. Du sparst Dir also Steuerschuld.
    Grundsätzlich hast Du die Steuern aus Deiner Rechnung weggelassen. Wenn Du den Riester Vertrag weiterführst, ist das aber ok. Wenn Du den Betrag dann für Dein Eigenheim verwendest, hast Du ihn halt bei der Altersvorsorge nicht mehr und umgekehrt. Dann sind diese Option auf die 70% der einzige Faktor.
    Gruß
    Alexander.