Beiträge von Klarplus

    Hallo,
    das würde mich sehr wundern. Habe mir mal das Textdokument vom WDR angeguckt und rauskopiert:
    "Eine zweite Möglichkeit ist – so Experten von "Finanztest"-, für die eingezahlten Beiträge mehr Zinsen zu bekommen. Das gelingt, wenn die monatliche Zahlungsweise auf jährlichen Rhythmus umgestellt wird. Dann werden alle Beiträge eines Jahres auf einen Schlag überwiesen – und verzinsen sich dann auch gleich dieses ganze Jahr. Sonst gehen die Teilbeiträge nur ab dem Monat der Einzahlung in die Rechnung ein – im Dezember also elf Monate weniger als bei Zahlung zu Jahresbeginn."
    Das Geld wird also ab Eingang verzinst. Wenn man es aber später einzahlt (egal ob monatlich oder jährlich) werden auch erst später Zinsen erwirtschaftet. Das ist ja auch klar.
    Einen anderen Nachteil einer unterjährigen Zahlweise sehe ich nicht.
    Gruß
    Alexander

    Hallo Carsten,
    schliesse mich Henning an, aber:
    es gibt zwar Modelle, die den Beitrag zur BU dann automatisch in die Lebensversicherung umschichten so wie Du vorgeschlagen hast, ich vermute aber die hast Du nicht (Pay-as-you Go-Verfahren, vor allem bei UK Versicherern beliebt, gab es 1976 noch gar nicht). Daher kannst Du den Beitrag der LV nicht erhöhen. Die Erhöhung der Ablaufleistung und der Versicherungssumme im Todesfall wäre dann steuerlich eine Änderung und würde die Steuerfreiheit vermutlich sogar des ganzen Vertrags zerstören. Die Versicherung wird das im Zweifel gar nicht zulassen. Um mehr zu sparen brauchst Du einen anderen Vertrag.
    Gruß
    Alexander

    Hallo Meik,
    "alle Beiträge und die Verwaltung der Pensionskasse sind kostenfrei". Ok, das überrascht mich. Ich bezweifele das erstmal. Ohne Frage stimmt allerdings, dass in einem Vertrag von 1989 zumindest Vertriebs- oder Abschlusskosten abbezahlt sind. Der DWS Premium ist auch der Vertrag, der für seine Zillmerung bekannt ist. Obwohl Sie also einen Riesterfondssparplan haben ist die Kostenstruktur ähnlich der einer Versicherung.
    Grundsätzlich gilt aber, dass die Riesterförderung in der BAV nichts verloren hat. Sie machen sich nur Freibeträge kaputt. Zudem sind die Leistungen aus dem Riester eigentlich Sozialabgabenfrei - wenn Sie allerdings die BAV mit einbinden, müssen Sie diese Rente auch mit 14,6% Krankenversicherungsbeiträgen belegen (wenn sie in der GKV sind). Daher macht eine Trennung hier auf jeden Fall Sinn. Da hat der Vermögensberater recht.
    Eine wichtige Frage ist jetzt noch, wie die Pensionskasse investiert. Da sie von 1989 stammt, vermutlich sehr konservativ. Das ist derzeit natürlich Gift für die Rendite. Der Riester ist da deutlich aktienorientierter und damit rentabler.
    Insgesamt ist die Frage nicht einfach zu beantworten. Ich habe da einen Blog-Beitrag in Vorbereitung, der noch diese Woche rauskommen soll, da können Sie das ganze Für und Wider dann nachlesen. Auf Basis der Informationen, die ich jetzt habe, würde ich folgendes empfehlen:
    1. Führen Sie den Riester auf jeden Fall privat weiter. Es lohnt sich aber wahrscheinlich zu einem anderen Anbieter zu wechseln, zu einem Tarif ohne Provision ("Netto"- oder "Honorartarif" Googlen) oder zur Not in einen anderen Riesterfondssparplan, der weniger Kosten hat. Der hier empfohlene Tarif von Fairr ist gerade wenn man schon ein bisschen was angelegt hat günstig in der Anlage. Die 150 € Wechselgebühr lohnen sich hier vermutlich noch.
    2. Ob sie zusätzliche Beiträge (über dem Mindestbeitrag bei Riester) jetzt lieber in den Riester oder die Pensionskasse packen, hängt auch mit ihrer Anlagepräferenz zusammen. Ich gehe davon aus, dass noch Zeit ist bis zur Rente, daher würde ich immer auf Aktien setzen, in Ihrem Fall also den Riester. Legen Sie mit dem Anteil, den Sie selbst bestimmten können, in kostengünstige ETFs an. Dann ist auch der Kostennachteil nicht ganz so hoch.


    Ich hoffe, das hilft!
    Gruß
    Alexander

    Hallo Claudi66,
    Kündigen ist bei Riester immer schlecht. Das sollte eigentich nicht die Option sein. Du hast Du beiden Optionen schon genannt:
    1. Du überführtst das Guthaben von einem zum anderen Vertrag. Geht nur 3 Monate bis zum Quartalsende (also jetzt zum 30.6.) und kostet ca. 150 €. Dann verzinst sich das Guthaben bis zu Auszahlung fröhlich weiter. So sparst Du dir einmal Verwaltungskosten und Papierkram, sonst hast Du wenig Vorteile
    2. Du entnimmst das Geld und verwendest es für ein Eigenheim, sei es als Eigenkapital oder als Kreditrückzahlung. Du baust damit eine Steuerschuld auf. Das entnommene Guthaben wir 2% pro Jahr bis zum Renteneintritt imaginäre verzinst. Das ergibt Deine Steuerschuld, die du dann ab Deinem Renteneintritt zurückzahlen musst. Das ist aber meistens wesentlich besser als die Förderung direkt zurückzuzahlen.
    Die 30% Einmalauszahlung sind erst ab Rentenbeginn möglich.
    Gruß

    Hallo,
    In meiner Maklervergangenheit hatte ich mehrere Kunden, die ins Ausland umgezogen sind und dabei auch unterjährig den Versicherungsstatus ändern konnten. Dabei war die Versicherungspflicht im Ausland eher nebensächlich. Mit dem Nachweis des Lebensmittelpunkts im Ausland (z.B. ein unterschriebener Mietvertrag in Österreich) und einer neuen KV im Ausland konnte der Versicherungsschutz auch unterjährig geändert werden. Der Hauptwohnsitz hat da keine Rolle gespielt. Daher würde ich das so mit der Versicherung direkt zu klären versuchen.
    Ein Hinweis noch: ich empfehle, den PKV-Tarif auf "(kleine) Anwartschaft" zu stellen, d.h. das Du Dich bei der Rückkehr nach Deutschland ohne Gesundheitsprüfung bei der Gesellschaft wieder in einem sinnvollen Tarif versichern kannst. Andernfalls könnte bei zwischenzeitlicher Krankheit das Problem entstehen, dass Du zurück nach Deutschland kommst und - weil ggf. noch ohne Arbeit - keine Versicherungspflicht und damit keine Versicherung in der GKV hast. Die PKV müsste Dich dann nur im Basis-Tarif nehmen, der ist im Zweifel wesentlich teurer und hat schlechte Leistungen. Die Option hat bei der DeBeKa (?) früher mal 1 € im Monat gekostet, das ist aber lange her.
    Gruß

    Grundsätzlich ist es so, dass Du Deine Geldanlage auf ETFs umstellen solltest, egal ob bei Fairr oder woanders. Hier findest Du eine Rechenbeispiel, warum das sinnvoll ist. Bei Cosmos Direkt steht kein ETF in der Fondsliste, wieso, ist bei einem kostenbewussten Direktversicherer eine sehr gute Frage. Auf jeden Fall hast Du bei den den Comos Direkt Fonds Anlagekosten von 1,5 % und mehr pro Jahr, bei Fairr sind es unter 0,5%. Das macht per Zinseszinseffekt einen großen Unterschied. Dein Vertrag läuft voraussichtlich noch 30 Jahre, da solltest Du über einen Wechsel zu Fairr nachdenken.
    So wie es sich anhört, willst Du den Vertrag verrenten. Von festgelegten Rentenfaktoren halte ich nicht besonders viel, ggf. hast Du aber (wenn der Vertrag von vor 2006 stammt) als Frau sogar leichte Vorteile, da der neue Vertrag ein Unisex-Tarif wäre, Du also von der niedrigeren Lebenserwartung der Männer profitieren könntest. Neben den staatlich festgelegten 150 € Kosten für den Anbieterwechsel sehe ich daher kaum Nachteile.

    Hallo drgonzo,
    Du hast schon recht, wie die Besteuerung in der Rente aussehen wird, weiß man heute nicht. Das gilt aber für so ziemlich alles. Für jeden Sparvertrag, jede Anlage können wir ein Szenario finden, wo die spezielle Wahl gerade schlecht ist.
    Trotzdem müssen wir heute schon anfangen zu sparen. Daher ist immer die Frage: was ist am wahrscheinlichsten?
    Das höhere Einkommen/Renten stärker besteuert werden als niedrige halte ich für wahrscheinlich. Das ist die Grundannahme. Auch glaube ich nicht, dass es z.B. eine spezielle "Riestersteuer" geben wird. Steueränderung gelten dann für alle Einkunftsarten und Vorsorgeformen, die Wahl eines Riesters wäre dann also kein Nachteil gewesen. Und ich muss ja irgendwie sparen. Die Steuererstattung bekomme ich zudem heute, dieser Vorteil ist dann schon mal "manifest".


    Aus meiner Sicht ist in ziemlich vielen wahrscheinlichen Fällen die nachgelagerte Besteuerung also vorteilhaft. Aber auch hier gilt: nicht alle Eier in einen Korb legen. Auch bei den Besteuerungsformen sollte man diversifizieren.

    Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (2005) wurde seinerzeit beschlossen, dass die Rentenauszahlungen aus einer Direktversicherung nach §40b (2004 und früher) für 10 Jahre mit dem vollen Beitragssatz zu belegen sind. Da das teilweise rückwirkend für bestehende Verträge war, gab es da wahrscheinlich gerichtliche Streitigkeiten. Das schein aber soweit zu stimmen.
    Die Frage ist hier, wieso mit einem Beitrag von 22 €? Das kann eigentlich nicht sein, dass hat muc schon schön vorgerechnet. Wenn auf dem entsprechenden Schreiben keine Aufschlüsselung des Beitrags steht, bie der GKV anrufen und genau die Begründung verlangen. Dann mal sehen, was die sagen. Es ist ja was anderes, ob Sie einen Einspruch gegen den Anspruch oder gegen die Höhe des Anspruchs einlegen.
    Insgesamt war die Verschiebung der Sozialversicherungslast in die Rentenphase in Ihrem Fall keine gute Idee. Es spielt keine Rolle mehr, dass Sie mit Ihrem Beitrag über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.

    Das sagt Wikipedia dazu:
    Für das Jahr 2016 ist eine Erhöhung der JAEG auf 56.250 € vorgesehen[6]; der Beschluss durch die Bundesregierung und die Zustimmung durch den Bundesrat stehen noch aus.
    Ggf. könnte für Dich aber auch die besondere Grenze gelten, wenn Du 2003 durch die starke Anhebung der JAVG in dem Jahr versicherungspflichtig geworden wärest.
    Gruß

    Hallo Elias,
    Deine Grundeinschätzung ist soweit ganz richtig. Neben den Zulagen könnte aber auch die Steuererstattung interessant sein. In der Splittingtabelle geht die Steuererstattung mit mehr als 30% (dann ist die Steuerförderung höher) schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € los.
    Zu Deinen Fragen:
    1. Weiß ich nicht. Ich ja. Bisher hat der Bestandschutz für abgeschlossene Verträge immer gehalten in der Steuer. Ich wüsste jetzt nicht, wieso sich das ändern sollte.
    2. Für dich selbst - vielleicht. Bei langfristigem Sparen und langer Anspardauer macht eine Riesterfondssparplan immer noch mehr Sinn als ein Banksparplan. Insbesondere für Deine Frau und den vollen Beitrag.
    3. Das Kapital muss erst mit dem 85. Lebensjahr verrentet werden. Vorher können die Sparpläne noch selber einen Auszahlplan machen. Bei Einzahlung in eine Rentenversicherung gibt es meistens eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit. D.h. Du oder Deine Erben bekommen zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine Mindestdauer die Rente ausgezahlt (z.B. bei 15 Jahre Rentengarantiezeit und du verstirbst nach drei Jahren: 12 Jahre Rente für Deinen Erben). Erbe müsste hier die Frau sein, oder Kindergeldberechtigte Kinder. Sonst muss - je nach Vertragsbedingungen der Rentenversicherung - die Förderung von den zurückgezahlt werden oder das Geld ist sogar ganz weg.
    Gruß
    Alexander

    Hallo Kentarius,
    sorry, die Darstellung des Finanztip-Falls habe ich nicht ganz verstanden. Aber so rein grundsätzlich ist das Problem, dass Zulagen, Steuerförderung gezahlter Eigenanteil grundsätzlich erstmal unabhängig sind.

    • Die Steuerförderung wird gemeinsam veranlagt.
    • Die (Grund-)zulagen können mit dem Eigenbeitrag verrechnet werden und werden auf jeden Fall mit der Steuerförderung verrechnet.
    • Jeder einzelne Vertrag hat seinen Mindesteigenbeitrag. Ich glaube nicht, dass die Zulage auf den Vertrag Deiner Frau dem Mindestbeitrag für Deinen Vertrag angerechnet wird.

    Wenn man nur die Steuerförderung betrachtet, ist das was Finanztip schreibt richtig. Wenn die Steuerförderung wichtig ist, sollte man alles Mitnehmen. Der Eigenbeitrag kann aber aus meiner Sicht so nicht optimiert werden.

    Hallo Kentarius,
    die 4% Mindestbeitrag kannst Du inkl. Zulagen erreichen, also anders als beim Mindesteigenbeitrag. Daher kannst Du beide Kinderzulagen bekommen und hast einen Eigenbeitrag von 1346 € + volle Zulage = 2100 € jrl. Beitragsssumme in Deinem Vertrag. Die Grundzulage muss meines Wissens weiter in den Vertrag Deiner Frau fließen.
    Gruß
    Alexander

    Hallo,
    zu den Brokern: ich finde die Vergleiche von JustETF seht gut (hier) Laut deren Aussage hast Du tatsächlich die einzige komplett kostenfreie Lösung für ETF Sparpläne gefunden. Gratuliere.
    Zur Steuer: die Steuer wird von der Anlagebank abgeführt. D.h. du bekommst das Geld gar nicht, sondern es bleibt bei der Bank die es dann an den Fiskus abführen. Technisch ist es bei einer Umschichtung ja auch so, dass das Geld erst auf deinem Depotkonto landet und dann wieder in den z.B. ETF 9 investiert wird. Daher geht die Steuer hier ab.
    Gruß
    Alexander

    Hallo,
    Was wollen sie den eigentlich mit dem Geld anfangen? Bausparvertrag und Rentenversicherung haben doch zwei sehr unterschiedliche Verwendungszwecke.
    Grundsätzlich wäre ich da sehr vorsichtig. Der Bausparvertrag im 3% ist vermutlich schon aus den Kosten raus, der Ertrag ist hier mehr oder weniger netto. Bei einer neuen Rentenversicherung fallen wieder neue Abschlusskosten an, ich vermute, dass ist der eigentliche Grund des Vorschlags.
    Gegen den iShares STOXX Europe 600 ETF ist aber grundsätzlich nichts zu sagen, 4,4% hört sich - vor Kosten! - auch erstmal realistisch an.
    Gruß
    Alexander

    Hallo kbecker,
    da widerspreche ich mal ganz flott den beiden Vorrednern.
    1. das Geld ist nicht per se weg. Während der Einzahlung wird es den Angehörigen übertragen, sprich Frau und kindergeldberechtigten Kindern. Während der Auszahlung kann dann eine Mindestdauer der Auszahlung vereinbart werden, die Rentengarantiezeit. Solange bekommt dann jemand Rente, auch wenn Du verstirbst. Ist eher ein schlechter Deal, aber das Geld ist nicht einfach weg.
    2. Geht es beim Riester nur auf der einen Seite um die staatliche Förderung der Zulagen. Die zweite Förderung ist die Steuerförderung. Wenn Du also jetzt Deine Beiträge komplett von der Steuer absetzen kannst und auch im Grenzsteuersatz verdienst, ist die Förderung hier vermutlich viel höher, je nachdem eben bis zu 45%. Dann stellt sich die Frage nach der Steuerbelastung in der Auszahlung. Das kannst Du ja im Zweifel heute schon absehen. Wenn diese dann viel niedriger ist, lohnt sich ein Riester unter Umständen doch.
    3. Das Argument mit der Anlage in Staatsanleihen zieht allerdings. Du wirst hier keinen großen Anteil an Aktien haben und damit per se eine niedrigere Verzinsung.
    Bei gleichem Anlagerisiko lohnt sich der Riester mehr als z.B. ein Rentenfonds. Bei einem Vergleich mit einer aktienorientierten Anlage muss man genauer rechnen.
    Gruß
    Alexander

    Hallo hyperion,
    gegen Deine "neue" Strategie ist eigentlich nichts einzuwenden. Ein ETF Portfolio ist ein gute Mittel für die mittel- und langfristige Geldanlage. Die unterschiedlichen Indizes und Regionen würde ich allerdings unterschiedlich gewichten. Mein Vorschlag wäre eher eine Mischung aus Welt, Europa und Emerging Markets. Dann hast Du einen noch breiteren Fokus. Ggf. würde ich auch noch einen Rentenfonds mit beimischen, z.B. Europäische Staatsanleihen und Unternehmensanleihen gemischt. Damit ist Dein Portfolio insgesamt ein bisschen stabiler bei voraussichtlich unwesentlichen Renditeverlusten.
    Ich empfehle Dir, zur besseren Strukturierung und Übersicht dir verschiedene Töpfe bzw. Budgets für verschiedene Ziele anzulegen. Also ein Topf fürs Haus und einen für die Altersvorsorge. So kannst Du zielgerichtet und rentabler sparen. Gleichzeitig weißt Du dann auch ganz klar, dass wenn Du deine Altersvorsorge für ein Auto ausgibst, du ein Problem im Alter haben wirst. Das hilft bei der Spardisziplin.
    Wenn Du das so machst, kannst Du auch die staatliche Förderung mitnehmen. Ich persönlich glaube nicht, dass bei Riester nichts rauskommt. Wenn Du einen guten Riesterfondssparplan mit ETFs wählst hast Du den Aktienhebel bei überschaubaren Kosten und die Steuerförderung. Hier gibt es keine Abgeltungssteuer mehr und aller Voraussicht nach hast Du auch Vorteile aus der Steuerverschiebung. Verzichte so weit wie möglich auf Garantien und wähle eine aktienorientierte Anlagepolitik, dann hast Du bei normalem Verlauf bald eine lukrative Anlage, auch unabhängig von der Förderung. Mit provisionsfreien Tarifen kenne ich mich nicht aus (die Vorsorgekampagne schon), ich weiß aber, dass der DWS Premium ein gezillmerter Tarif ist. Wechsel lieber z.B. zu DWS TopRente, der hat keine Zillmerung und ist daher kostengünstiger.
    Ob das dann für die Rente reicht, hängt von vielen Faktoren ab. Das zu berechnen sprengt den Rahmen hier. Ich weiß aber zufällig, dass der Finanzrocker(.net) am kommenden Mittwoch einen guten Blog dazu veröffentlicht. Dann kannst Du ja mal rechnen.