Hab grad noch folgendes gefunden was vlt. noch Hoffnung weckt.
Nein, die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen Abschlussgebühren hat der Bundesgerichtshof in einem anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrücklich gebilligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungsgebühren oder sonstige laufzeitunabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahrscheinlich erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das Oberlandesgericht Hamburg hat vor Jahren gegen Bausparkassenkunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Das Urteil ist nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs allerdings nicht mehr haltbar, auch wenn Ombudsleute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf dieses Urteil verweisen.