Beiträge von Solomon

    Hallo zusammen,


    ich möchte hier meinen Fall auch mal kurz darstellen, da er evtl. für den ein oder Anderen interessant sein könnte:
    Ich habe Anfang Oktober mein Darlehen bei der R & V Lebens-Versicherungs AG, das Mitte 2008 abgeschlossen wurde,
    mittels Widerrufs-Vordruck und erstmal ohne Rechstbeistand (RS-Versicherung jedoch vorhanden) widerrufen.
    Drei Wochen später gab es Post von der Anwaltskanzlei, die durch die R & V beauftragt wurde und nach neun Seiten Belehrung, warum mein Widerruf eine illoyale Rechtsausübung darstellt und Zitaten von Urteilen, räumte man mir die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung ein (auf die ich auch bereits in meinem Widerruf hingewiesen hatte).


    In dem heutigen Gespräch mit der Anwaltskanzlei würde sich eine solche Einigung aus Sicht der R & V wie folgt gestalten:


    Das Darlehen wird unter Fälligkeit einer Vorfälligkeitszahlung aufgelöst und durch ein neues Darlehen der R & V abgelöst.
    Seitens der R & V würde man auf ca. 50 % der Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, die "neuen" Darlehenskonditionen sind mir noch nicht mitgeteilt worden.


    Die Frage ist, ob dieses Angebot bereits als Erfolg zu werten ist, da nach Rücksprache mit meiner Hausbank, es schon bereits ungewöhnlich ist, dass die R & V so schnell reagiert hat und sie normalerweise nicht für ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung bekannt sind.


    Gibt es hier Meinungen zu diesem Fall und evtl. weitere Erfahrungen mit der R & V ?


    Ich habe mir erstmal Bedenkzeit eingeräumt, auch um das Angebot in Ruhe kalkulieren zu lassen und zusätzlich als
    Gegenangebot ein Neu-Abschluss eines R & V Darlehens jedoch OHNE Vorfälligkeitsentschädigung angeboten.


    Gruß
    R.F.