Beiträge von Dr. Siegel

    Hier kurz zur BSQ mein Sachstand (habe das Forum heute erst entdeckt):


    Ich habe meine Klage auf Rückzahlung der Darlehensgebühr aus dem BauQuick-Vertrag im Frühsommer vor dem AG Nürnberg verloren, weil es sich um eine zulässige Allgemeine Geschäftsbedingung handele. Berufung zum LG Nürnberg ist seit Frühsommer eingelegt. Ich warte nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
    Darüber hinaus liegt mit dem oben schon erwähnten Urteil des LG Stuttgart (14.10.2015, 4 S 122/15) eine erste Richtungsentscheidung vor. Fraglich ist natürlich, ob zwischenzeitlich schon ein BSQ-Kunde Revision bei der "3. Instanz" eingelegt hat. Ich finde dazu im Net leider nichts. Momentan gehe ich von einem Prozessverlust vor dem Landgericht aus. Würde das Landgericht Nürnberg in meinem Fall einen Vergleich vorschlagen, würde ich wohl zustimmen.
    Grüße!