Beiträge von blocknix

    Hallo Herr Wedekind,
    dass heisst für mich, dass ich mich auf die Aussage des Anwalts der Verbraucherzentrale nicht verlassen kann und diese somit wertlos ist. Er hat mir bereits geraten, den Widerruf aufzusetzen, er hätte mich natürlich darin auch unterstützt.
    Jetzt scheint es doch komplexer zu sein und ich stehe da wie am Anfang. Ich bin etwas verwirrt. Hätte ich jetzt nicht nachgefragt, wäre ich jetzt evtl. einem Irrtum aufgelaufen...
    Viele Grüße

    Hallo Herr Wedekind,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich glaube, dann habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt:
    Der Anwalt sagte, der zweite Vertrag (Forward-Darlehen) muss erst gar nicht mehr geprüft werden, weil durch den Widerruf des ersten Vertrages die Grundlage für den zweiten Vertrag entzogen ist. Von daher war eine Prüfung der Forward-Darlehen seiner Meinung nach gar nicht notwendig - da ging es nicht um das Geld für die zweite Prüfung!!!
    Und Sie können mir glauben, ich bezahle auch das 3. Brötchen :)


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zur folgender Konstellation:


    Meine Darlehen wurden im Jahre 2005 bei der DSL Bank abgeschlossen, LZ 10 und 15 Jahre. Im August 2012 habe ich Forward-Darlehen (mit neuer Widerrufsklausel) für beide Darlehen abgeschlossen. Soweit, so schlecht.
    Nun habe ich bei einem Termin mit dem freundlichen Anwalt einer Verbraucherzentrale w/ des Widerrufsjoker nachgefragt.
    Der Anwalt hat sich nur den ursprünglichen Vertrag von 2005 angeschaut und meinte, ich kann den Widerruf erklären, da die Klausel fehlerhaft sei. Auf die Anmerkung, dass ich ein Forward-Darlehen in 2012 abgeschlossen habe, meinte der Anwalt, da ja der Ursprungsvertrag w/ des Widerrufs obsolet ist, wäre die Grundlage für die Forward-.Darlehen auch nicht mehr gegeben. Eine Prüfung des Forward-Darelehen hat er daher nicht vorgenommen.


    Ist dem so? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation?


    Vielen Dank und viele Grüße