Franziska und Henning DANKEEEEE
Es hat geklapp
Hallo Kathi75,
das Bearbeitungsentgeld von 1280 € können Sie in Bezug auf die gefallenen Urteile zurückfordern. Das Entgeld für die Wertermittlung können Sie nicht zurückfordern, da die Bank dafür eine Dienstleistung erbracht hat.
Bei Ihrem Ratenkredit mit 15,95 % eff. Zinsen drückt es mir Tränen in die Augen. Zumal die deutsche Privatbank dieses Geld quasi aus dem nichts (und im Jahr 2013 für sehr sehr niedrigen Zinsen) generiert hat. Einen solchen Kredit geht man nur in größter Not ein. Das kann ich verstehen.
Mein Tipp für Sie: Fordern Sie alle klar ersichtlichen Bearbeitungsentgelde von Ihrer Bank mit dem Musterschreiben per Einschreiben zurück. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kosten entstanden sind, schreiben Sie bitte die Bank mit der Bitte um Aufschlüsselung der Kosten an. Wichtig dabei ist: Setzen Sie der Bank immer eine Frist von max. 10 Tagen. Danach kontaktieren Sie den Ombudsmann mit der Bitte um Schlichtung.
Sie werden einiges an Bearbeitungsentgelde zurückbekommen. Helfen Sie sich danach bitte selbst und stecken Sie mindestens die Hälfte der Erstattungen als Sondertilgung in den 15,95er. Auf Dauer kann man einen solchen Zins nicht erarbeiten bzw. erwirtschaften.
Lassen Sie sich von den ersten Ablehnungen nicht aus der Ruhe bringen. Das Geld steht Ihnen zu und nichts was sich zu haben lohnt fällt einen in den Schoß. Viel Erfolg für die Zukunft! 