Beiträge von ANE

    Hallo liebe Community Mitglieder!
    Ich lese schon seit geraumer Zeit immer wieder hier im Forum mit, habe bisher aber keinen Beitrag entdeckt, der meine aktuelle Frage beantwortet.
    Deshalb wage ich mich heute an einen eigenen Beitrag.


    Ich habe in 2016 meinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Bank dies nicht akzeptiert hat, habe ich eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken eingereicht. Der Schlichtungsspruch des Ombudsmannes fiel zu meinen Gunsten aus. Demnach ist die Bank zur Rückabwicklung verpflichtet.
    Leider ist der Schlichtungsspruch gemäß Verfahrensordnung für die Bank aufgrund des Gegenstandswertes von > 10.000€ nicht bindend und nach wie vor akzeptiert die Bank nicht. Allerdings wurde mir ein Vergleich angeboten für die sofortige Rückabwicklung und Nutzungsersatz in Höhe von ca. 3,8% der ursprünglichen Darlehenssumme(allerdings "abzüglich anfallender Steuern") . Der angebotene Nutzungsersatz erscheint mir etwas mager, da die im Umlauf befindlichen Rückabwicklungsrechner wesentlich mehr erwarten lassen und auch wegen der noch abzuziehenden Steuern.


    Ich würde der Bank gern einen Gegenvorschlag machen und wollte nun hier im Forum nachfragen, ob jemand mit dieser Vorgehensweise Erfahrungen hat.
    Bisher wurde kein Anwalt eingeschaltet und ich würde dies auch gern vermeiden, da kein Rechtsschutz besteht.
    Da die Bank eine Frist zur Annahme des Angebots gesetzt hat, die Ende dieser Woche abläuft, würde ich mich über kurzfristige Antworten freuen.


    Vielen Dank vorab! :)