Alles anzeigenHallo haus0711,</p>
Antwort 1: nichts Antwort 2: nein</p>
<p>Wir haben die Höherverzinsung bei unseren Verträgen auch erst nach der Kündigung beantragt, da war der eine Vertrag dann zu unserer Überraschung um einige 1000€ überspart. (Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir für den Vertrag nicht den RA bemüht wegen des Widerspruchs.)<br />
Aber BHW kann eventuell von sich aus kündigen, wenn es sieht, dass inklusive der Zinserhöhung die volle<br />
Bausparsumme erreicht ist.</p>
<p>Grüße, Widerspruch
Alles anzeigenHallo haus0711</p>
<p>ich habe mir anhand der vorliegenden Kontoauszüge die Zinszahlungen von 3% auf 4% neu berechnet.<br />
Es fehlt dann immer noch die Nachberechnung der Zinseszinsen.<br />
Der Betrag der dann vom BHW ausgerechnet wurde lag dann auch um einiges höher als bei meiner <br />
überschläglichen heraus gekommen war.<br />
Es kommen auch noch Erstattungen der Abschlußgebühr und die Zinsen hierfür dazu.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Resttechniker
Vielen Dank für die Antworten!
Ich glaube, ich muss mir doch direkt bei BHW die Bedingungen von 1988 besorgen, die für meinen Vertrag gelten. Ob nämlich eine Abschlussgebühr erstattet wird, weiß ich gar nicht.
Oder spricht etwas dagegen, die Bedingungen bei BHW anzufordern?