Beiträge von Therese

    Nochmals danke, dann hat sich die unterschiedliche Information von euch beiden, SE und AW, ja auch aufgeklärt. Bleibt nur noch die ebenfalls unterschiedliche Info, ob ich die Energiepreispauschale nur 1x bekommen kann oder es geltendes Recht ist, sie sowohl als Rentnerin als auch als Minijobberin zu erhalten. Werde ich dann spätestens mit dem Steuerbescheid erfahren oder nochmal fragen, in welchem Paragrafen das festgelegt ist. Eure Unterstützung ist prima :):):thumbup:

    Hallo R.F.,

    das Finanzamt muss von mir doch überhaupt erst einmal erfahren, dass ich 2022 einen Minijob hatte. Da nirgendwo nach einem Minijob gefragt wird, weil durch die Pauschalbesteuerung ja steuerlich schon alles erledigt ist, war mir nicht klar, wo ich dem Finanzamt dieses mitteilen kann. Ich denke, das ist eine Voraussetzung, dass ich die Energiepreispauschale als Minijobberin über die Einkommensteiererklärung erhalten kann und insofern eine einmalige Besonderheit für 2022.

    Ich konnte die Anlage "Sonstiges" noch nicht herunterladen, hoffe aber, dass ich in den Zeilen 13 und 14 die Angaben machen kann, die gebraucht werden und das Geld dann auch erhalte. Die Energiepauschale als Rentnerin habe ich über die RV bereits erhalten, das ist nach deiner Kenntnis dem Finanzamt dann ja bereits bekannt.

    Danke für deine Information, ich hoffe, ich komme zurecht.:thumbup:

    Im Juni 2022 habe ich in Finanztip gelesen, dass man als Großmutter, die als Minijobberin im Privathaushalt (angemeldet über die Minijobbörse) Enkelkinder betreut, Anspruch auf eine Energiepauschale von 300 Euro hat. Vom Arbeitgeber, da Kleinst-Arbeitgeber, habe ich keine Energiepreispauschale erhalten, sondern möchte diese jetzt in meiner eigenen Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen. So lautete auch die Info in Finanztip.

    Wo, in welchem Formular, kann ich dieses Beschäftigungsverhältnis eintragen, so dass es zur Auszahlung der Energiepreispauschale kommt? Nach einem Minijob wird m.E. nirgendwo gefragt.

    Es wäre super, wenn mir da jemand Informationen geben könnte.

    Die Antwort von allianzGi ist eingetroffen, ich zitiere:


    "Sehr geehrte Frau.................,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Per 07.03.2022 fand für die Anteilsklasse A - EUR des Concentra eine sogenannte Nullthesaurierung statt.


    Grund dafür war, dass die im zugrunde liegenden Fondsgeschäftsjahr erwirtschafteten ordentlichen Erträge, d.h. in diesem Falle: Dividenden, abzüglich Fondskosten nicht ausreichten, um eine Ausschüttung der sogenannten ordentlichen Erträge darzustellen.


    Dieser Sachverhalt ist nicht wirklich neu.

    In den vergangenen Jahren haben wir als Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund des Investmentsteuergesetzes (Vorabpauschale) eine Mindestausschüttung vorgenommen. Die Intension dabei war, eine Belastung des Geldkontos zu vermeiden, bei denjenigen Anlegern, die keinen oder einen nicht ausreichenden Freibetrag hinterlegt hatten.


    Der Fonds bleibt aber entsprechend der Regularien ausschüttend, d.h. in den Folgejahren besteht die Möglichkeit auszuschütten, wenn die ordentlichen Erträge in der Nachkostenbetrachtung dies ermöglichen.


    Gestatten Sie uns die Anmerkung, dass die Ausschüttung nur ein Teil der Beurteilung des Anlageerfolges sein sollte, zumal diese am Ausschüttungstag den Anteilspreis reduziert. Daneben sollte auch die Wertentwicklung der Fondsanteile in der Gesamtbeurteilung Berücksichtigung finden."

    Danke an Referat Janders und Senior!

    Ich hatte den Aufwand mit der Minijobzentrale größer eingeschätzt als die Anmeldung einer kurzen selbständigen Täigkeit und wollte den Eltern nicht auch noch Arbeit machen. Daher mein ursprünglicher Plan.

    Da ihr beide zur Minijob-Variante ratet, bin ich eines Besseren belehrt und werde das so in Angriff nehmen.

    Und das mit den 300€ ist auch geklärt,

    vielen Dank, :thumbup:

    Therese

    Hallo,

    ich möchte auch ein Arbeitsverhältnis als Babysitterin für die Enkelin abschließen, aber mir ist noch Verschiedenes unklar:

    Ich habe an 2 Stellen bei Finanztip Informationen zur Energiepauschale für Rentner gefunden:


    Einmal im Newsletter vom 27. Mai 2022 und außerdem im Artikel „Haushaltshilfe Steuer“ mit Stand vom 24.Mai 2022.


    Im newsletter steht (letzter Satz), dass man beim oben genannten Vorgehen bis zu 300 € bekommt, in der „Haushaltshilfe Steuer“ ist von jeweils 300€ die Rede.


    Für mich stellt sich nun die Frage, ob man eine bestimmte Einkommenshöhe erreichen muss, um die vollen 300€ zu erhalten.

    Beispiel:

    Wenn man das wöchentliche 1stündige Babysitting nur 2 Monate (im August und September oder im September und Oktober) als selbständige Tätigkeit ausüben würde und dabei in diesen 9 Wochen (9 x 12 €) 108€ einnehmen und dann als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung für 2022 Anlage S angeben würde, bekäme man dann die 300€ Energiepauschale?


    Falls nicht, wie wird die Höhe berechnet? Also ab wann lohnt sich der Aufwand der Eltern für die Vertragserstellung, Überweisung, Absetzung dieser Kosten in ihrer Steuererklärung sowie für mich als Rentnerin die Meldung einer selbständigen Nebentätigkeit bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung zur evtl. Anrechnung auf die Witwenrente?

    Das würde ich gern vorher kalkulieren, bevor ich größere Einnahmen zu melden habe bzw. nur einen geringen Teil der 300€ ausgezahlt bekäme.

    Und:Wie hoch müssten die Einnahmen mindestens sein, um die vollen 300€ zu erhalten?


    Würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.

    Therese

    Hallo,

    warum schüttet der Aktienfonds Concentra Inhaber-Anteile A (EUR) , WKN 847500, seit 2 Jahren (2021,2022) nichts mehr aus?

    Ich finde keine Informationen dazu. Wäre sehr dankbar, wenn ich eine Erklärung bekäme und/oder eine Info, wo man diese finden kann.

    Therese

    Ich habe den FAQ zwar entnommen, dass das BGH-Urteil auch Depotgebühren betrifft, aber mir ist nicht klar, ob Provisionen an die Bank, die bei An- und Verkauf von Papieren fällig werden, die auch im Preis- u. Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt und auch erhöht werden, ob diese Provisionen auch Gebühren sind.

    Oder fällt das nicht unter Gebühren und kann ich auch nicht nach dem BGH-Urteil eine Erstattung fordern?

    Leider hat auf meine Frage, die ich dazu am 21. Januar gestellt habe, noch niemand geantwortet. Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bitte informiert mich, danke.

    Hallo,

    bei meinem Depot von maxblue wurden nicht Kontoführungsgebühren erhöht bzw. eingeführt, aber die Provision der Bank, die bei An-und Verkauf von Papieren anfällt, wurde seit der Depoteröffnung erhöht (auch durch Mitteilung über ein neues Preisverzeichnis, ohne dass man zustimmen musste).

    Kann man die erhöhten Provisionen nach dem BGH-Urteil auch zurückfordern?

    Geht es bei dem Urteil nur um Giro- und Depotgebühren? Was ist mit den Sparkonten (Sparcards) der Postbank? Früher konnte man damit an Geldautomaten mit dem Visa-plus-Symbol im Ausland beliebig oft gebührenfrei Geld abheben, dann (ich weiß nicht mehr ab welchem Jahr) nur noch 4x jährlich und jetzt seit 1.2.21 wird für jede Abhebung 5,99€ berechnet. Sind diese Gebühren nun ungültig und gelten stattdessen die Gebühren zum Zeitpunkt der Beantragung der sparcard, also auch unbegrenzt gebührenfreie Abhebungen?

    Unter bestimmten Umständen sind Prozesskosten (Anwalt/Gericht) als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
    Gilt das auch für die Kosten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft? Es musste eine Teilungsversteigerung für ein Haus durchgeführt werden, die beträchtliche Kosten verursacht hat.
    Erbschaftssteuer fällt nicht an, so dass die Kosten nicht in diesem Zusammenhang abgesetzt werden können.
    Weiß da jemand Bescheid?Ich würde mich freuen!
    ?(

    Hallo,
    ich habe den Kostenbericht für 2018 von der Deutschen Bank für mein Depot erhalten. Was fange ich mit diesen Informationen an? Sollte ich die Produktkosten berücksichtigen bei der Frage, ob ich einen Aktienfonds behalte oder spielt da nicht die Wertentwicklung die Hauptrolle? Ich kann die Höhe und Sinnhaftigkeit der Kosten auch nicht miteinander vergleichen, es gibt keinen Maßstab.
    Kann mir jemand sagen, was er/sie mit diesen Informationen anfängt?Einfach nur abheften?
    Danke

    Auf eure aktuellen Empfehlungen hin wollte ich meinen Handyvertrag kündigen und einen neuen bei Maxxim oder Premiumsim abschließen. Dort gibt es eine Telefonflat (ausgenommen........Rückrufe von der Mailbox und weitergeleitete Anrufe).
    Wenn ich jemanden anrufe, weiß ich ja nicht, ob derjenige eine Weiterleitung geschaltet hat. Verstehe ich richtig, dass ich diesen Anruf dann extra bezahlen müsste? Bei meinem alten Vertrag von 2016 waren diese Anrufe nicht ausgenommen.
    Dann sind die empfohlenen Tarife doch vielleicht nicht so günstig!
    Würdet ihr einen Wechsel trotzdem empfehlen?