Beiträge von tatort

    Hallo!


    Auf Basis des oben genannten Artikels habe ich Ende Mai bei meiner Bausparkasse, der Deutschen Bank Bauspar AG, die Kontogebühren von 2 geführten Bausparverträgen zurück gefordert. Dabei habe ich mich auf das Urteil des BGH vom 09.05.2017 bezogen, XI ZR 308/15.


    Die Ablehnung der Deutschen Bank Bausparkasse kam prombt nach 1 Woche. Da meine beiden Verträge in der Sparphase sind, fallen Sie nicht unter das Urteil und die Kontogebühren sind nach Auffassung der Deutschen Bank rechtens. Ein Vertrag wurde ohne ein Darlehen abzurufen beendet, da es damit einen attraktiven Sonderzins gab. Der 2. Vertrag läuft noch und wird aktuell bespart.


    Wie beruteilen Sie die Reaktion? Sollte man dagegen vorgehen? Gibt es ähnliche Reaktionen anderer Bausparkassen?


    Besten Gruß!

    Hallo Herr Gamper,
    besten Dank für die Einschätzung. Wann verjährt denn der Rückforderungsanspruch der Krankenversicherung? Es handelt sich ja nicht um Beiträge, die erst nach 4 Jahren verjähren, sondern lediglich um freiwillige Zusatzleistungen der Krankenversicherung.
    Beste Grüße!

    Hallo!
    Ich habe von meiner Krankenkasse eine Rückzahlungsaufforderung bekommen. Ich habe Anfang des Jahres mehrere Osteopathie-Behandlungen eingreicht. Die Krankenkasse hat Ihre Zuschüsse für diese Behanldungen überzahlt und nun nach Monaten diesen Fehler festgestellt und fordert den Überzahlungsbetrag wieder zurück. Gibt es hierfür ggf. eine Frist bis wann die Krankenkasse die Zahlung überhaupt einfordern kann? Ist diese ggf. bereits verstrichen, da die Abrechnung bereits über 6 Monate zurückliegt?
    Beste Grüße!

    Hallo!


    Ich bin der Meinung, dass in dem Artikel zur Berechnung von Krankengeld ein Fehler vorliegt.
    http://www.finanztip.de/krankengeld/
    Ich habe auf diesen Artikel bezogen bei meiner Krankenkasse Widerspruch eingelegt, da ich der Meinung war, dass der Anteil der Pflegeversicherung zu hoch war, unter Berücksichtigung des Zuschlags für Kinderlose.


    Meine Krankenkasse hat mich korrigiert, dass der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung auf das Regelentgeld bezieht, welches 80% des Bruttoarbeitentgelds ausmacht. Dies wird vom Arbeitnehmer alleine getragen. Hinzu kommen die 1,175% des Brutto-Krankentagegeldes. Nach meinen Nachrecherchen gehen die meisten Artikel kaum so in die Tiefe, nach der Lektüre des Haufe SGB Office scheint meine Krankenkasse Recht zu haben.


    Im 1. Rechenbeispiel wäre das monatliche Regelentgeld 1.600 EUR. Daraus ergibt sich ein Zuschlag für Kinderlose (0,25%) in Höhe von 0,13 EUR pro Tag.
    Der reguläre Anteil der Pflegeversicherung (1,175%) beträgt pro Tag 0,48 EUR.
    Damit wäre der gesamte Beitrag der Pflegeversicherung 0,62 EUR pro Tag bzw. 18,60 EUR pro Monat und liegt damit höher als in der Beispiel-Berechnung von Frau Dr. Schön, sie berechnet hier 1,425% auf das Brutto-Krankengeld und kommt damit auf 0,59 EUR pro Tag bzw. 17,62 EUR pro Monat.


    Kann meine Brechnungen jemand bestätigen oder widerlegen?


    Besten Gruß!