Beiträge von Gelb

    Hallo Ta_loco,
    danke für die prompte Antwort.
    Ein Beratungsprotokoll über die Kreditberatung, ob ich Variante A oder Variante B in Anspruch nehmen will, finde ich in meinen Unterlagen nicht. Ist Diese empfohlen, oder sogar vorgeschrieben?
    Habe allerdings ein Beratungsprotokoll über Abschluss der RKV gefunden, demnach sollte ich die Entscheidung getroffen haben von den 3 empfohlenen Risiken (Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) nur 2 abzudecken. Hmmm.
    Dass dieses Protokoll nicht unterschrieben werden muss, finde ich im Nachhinein fragwürdig.

    Guten Tag an Alle,
    ich habe meine Restschuldversicherung aus meinem Autokredit gekündigt, laut Bank fristgerecht. Nun fordert der Autohändler als Kreditvermittler seine entfallene Provision bei mir ein, mit folgender Begründung: Bei Beratung wird jedem Kunden mitgeteilt das sie eine Finanzierung zu Sonderkonditionen i.V. mit einer RSV-Versicherung anbieten können. Sofern eine RSV-Versicherung nicht gewünscht wird, erhöht sich der Zinssatz um 1%.


    Ich kann mich NICHT daran erinnern, dass mir obige Aussage bei der Beratung mitgeteilt wurde , für 4,99 % hätte ich die Finanzierung keines falls angenommen. Seine Beraterin behauptet natürlich das Gegenteil. Also: es steht Aussage gegen Aussage.
    Außerdem habe ich bei der Beratungsgespräch ausdrücklich gesagt, dass ich keine RSV haben möchte. Leider habe ich den Vertrag unterschrieben ohne es zu merken, dass die RSV-Klausel angekreuzt wurde. Die Bank hat die Kündigung trotzdem akzeptiert, und mein Zinssatz blieb unverändert.
    Im Nachhinein habe ich im Vertrag folgende Klausel gefunden: "Ist der Abschluss einer Kreditversicherung oder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wir?" Beide Fragen sind im Vertrag mit "Nein" beantwortet. Darunter steht noch: "Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im eff. Jahreszins enthalten." Was das auch immer heißt.


    Vielleicht hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun, aber meine Frage wäre Schlussendlich: hat der Händler das Recht seine entfallene Provision bei mir zurückverlangen? Ich habe in der Community lange gesucht, leider keine Frage diesbezüglich gefunden.
    Vielen Dank!