Beiträge von Aquifex

    @muc und @RaphaelP
    Vielen Dank, das hilft mir schon mal sehr weiter. Ich hatte in sämtlichen Jahren des Studiums kein zu versteuerndes Einkommen und würde daher für die entsprechenden Jahre ausschließlich eine Feststellungserklärung für die entstandenen Kosten abgeben. Warum aber müssten die Verluste den Grundfreibetrag von 8.472 € übersteigen? Sofern ich die Kosten nicht mit dem "geschenkten" Anteil des Bafög verrechnen muss, wie RaphaelP ja sagte, hatte ich definitiv in jedem Jahr des Studiums ein negatives Einkommen.

    Hallo zusammen,


    ich würde die Kosten meines Masterstudiums gerne als Werbungskosten für eine Fortbildung bzw. Zweitstudium geltend machen, wie es ja gängig ist. Dazu habe ich im Netz schon recherchiert, auf die folgenden Fragen jedoch noch keine Antworten gefunden:


    1. Einen Verlustvortrag kann man meines Wissens für sieben Jahre rückwirkend abgeben, sofern noch keine Steuererklärung für die entsprechenden Jahre abgegeben wurde. Nur, sieben Jahre ab wann? Wir haben jetzt 2015, also bis inklusive 2008? Oder wird 2015 mitgezählt, also nur bis inklusive 2009?


    2. Ist es richtig, dass der gesamte Verlust nur in einem einzigen Jahr angerechnet werden kann, d.h. wenn im ersten Jahr, in dem kein Verlust übrig bleibt, bereits die gesamte Steuer erstattet wird, kann der Verlust nicht "aufgeteilt" und teilweise im Folgejahr geltend gemacht werden?


    3. Während des Studiums war ich teilweise Bafög-Empfänger. Muss ich die entstandenen Kosten des Studiums mit dem erhaltenen Bafög (abzüglich Darlehensanteil) verrechnen? Hierzu finde ich im Netz widersprüchliche Angaben.


    4. Zur Finanzierung der Studiengebühren der Jahre 2009 und 2010 habe ich ein Darlehen aufgenommen, welches im Jahr 2012 zurückgezahlt wurde. Für welche Jahre muss ich die Kosten der Gebühren nun geltend machen: Die Jahre 2009 und 2010, in denen sie formal anfielen, oder das Jahr 2012, in dem die Kosten tatsächlich entstanden?


    5. Ich würde Verlustfeststellungserklärungen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 abgeben und eine Steuererklärung für das Jahr 2012. Muss ich die Erklärungen einzeln abgeben, warten bis ich den entsprechenden Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vom Finanzamt erhalte, den festgestellten Vorjahresverlust in die Erklärung für das nächste Jahr übertragen, dann diese abgeben usw., oder kann ich alle Erklärungen auf einmal abgeben, in der Annahme, dass der zuständige Finanzbeamte sie chronologisch abarbeitet und die Verluste selbstständig überträgt?


    Sollte ich mich unklar ausgedrückt oder Fachbegriffe falsch verwendet haben, bitte ich um Nachsicht und Rückfragen zur Klarstellung - ich bin steuerrechtlicher Laie ;)


    Vielen Dank!