Beiträge von Realismus

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Abwicklung eines Schadens aus einem Wohnungseinbruchdiebstahl.
    Entwendet wurde ein hochwertiges Fahrrad. Dieses wurde von der Polizei kurze Zeit später wieder gefunden, jedoch war es komplett ausgeschlachtet und der Rahmen beschädigt.
    Ich habe einen Kostenvoranschlag, um die fehlenden Teile wieder anbauen zu lassen, jedoch fällt es schwer den Schaden am Rahmen bewerten zu lassen. Kann ich hier zum Gutachter gehen? Muss diesen die Versicherung zahlen? Die Versicherung bittet hier um einen Kostenvoranschlag, bzw. schlägt sie telefonisch vor, den Rahmen neu lackieren zu lassen, damit hätte ich allerdings meine Schwierigkeiten:
    1. Wer garantiert mir, dass nicht mehr defekt ist als nur Kratzer - Geschwindigkeiten bergab um die 80km/h sind auf dem Rad keine Seltenheit - ist eine Frage des Vertrauens.
    2. Eine neue Lackierung wird wohl kaum an den Neuzustand rankommen (es ist ja nicht uni, sondern hat zB auch Beschriftungen)
    3. ein 2x lackiertes Rad wiegt mehr (klingt lächerlich, aber bei einem sehr hochwertigen Rad gibt man hunderte Euro aus um einige Gramm zu sparen, da fällt die Neulackierung schon ins Gewicht).


    Die Reparatur ist grundsätzlich freigegeben - ist es normal, dass ich für die Behebung des Schadens selber komplett in Vorlage gehen soll und anschließend die Rechnung einreiche?
    Ich stelle mir das grade vor: Muss ich das auch, falls die Wohnung abbrennt und es um mehr als 5000€ geht?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    Kurze Frage zur zusätzlichen Forderung von 4% Zinsen pro Jahr seit Berechnung der Gebühr:
    Welches Datum gilt hier für die Berechnungsgrundlage der 4%?
    Datum der Bestätigung des Kredits? Zahlung 1. Rate? Zahlung letzte Rate?
    Kann jemand einen zuverlässigen Zinsen-Rechner verlinken?


    Vielen Dank und viele Grüße!