Vielen Dank für die kompetente Antwort. Jetzt habe ich Sicherheit. Die Whg war vermietet und nicht selbstgenutzt.Ich werde geduldig warten..das lohnt sich bestimmt.
Moin ich bin neu hier. Ich weiss von der 10 Jahresfrist beim Wohnungsverkauf wegen der Besteuerung. Meine Frage dazu: Was zählt als Stichtag - der Notarstermin oder die Eintragung im Grundbuch? Könnte ich heute verkaufen und erst den Übergabetermin in 2016 oder 2017 legen? Wer hat Erfahrungen oder Wissen dazu?