Beiträge von gavagai

    Danke.
    Zu 1)
    Die Box auf http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/ (in der das mit dem Mantelbogen, Zeile 75) steht habe ich tatsächlich nicht gelesen. Solche Boxen an den Rändern einer Webseite blende ich fast schon automatisch aus, weil sie meist nur Werbung enthalten. Hier war es ein Fehler. Danke für den Hinweis.
    Zu 2)
    Mein Sohn wohnt unentgeltlich. Ich zahle die Rechnungen aus demselben Grund weshalb er unentgeltlich wohnt. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Schornsteinfegerrechnung nicht absetzen kann. Danke.

    Servus alle (bin zum 1.Mal hier)
    auf SO SETZEN SIE DEN LOHN IHRES HANDWERKERS VON DER STEUER AB9. Januar 2015
    Von: Finanztip-Redaktion Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/
    lese ich von der Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung, speziell: Schornsteinfeger
    Dazu 2 Fragen:
    1) Wo (auf welchen der zahlreichen Formulare) kann ich die Schornsteinfegerrechnung teilweise absetzen?
    Ich muss als Rentnerhaushalt abgeben: Mantelbogen (so glaube ich heißt der Hauptbogen), EÜR, G, KAP, N, R, S, SO, V, Vorsorgeaufwand.
    2) Kann mir jemand erklären, warum dies nur für die selbst genutzte Wohnung gilt? Mir ist klar, dass vieles im Steuerrecht irrational ist, aber vielleicht gibt es einen Grund warum ich die Schornsteinfegerrechnung für mein 2. Haus (das mein Sohn mit Familie bewohnt) nicht absetzen kann.