Beiträge von BeatMaster

    Mein Verlauf:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 48 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Jetzt sind die anderen 50% auf meinem Konto eingegangen.


    Es wurde ja mir 2 x mit einem Standard Schreiben geantwortet, dass sie mir 50% aus Kulanz bezahlen.


    Jetzt habe ich den vollen Betrag bekommen. Muss ich mich jetzt melden, das die mir die Kulanz 2x gegeben haben oder kann ich auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz das Geld behalten?


    Wäre schön, wenn Sie mir helfen können. Damit ich nachts gut schlafen kann.
    Mein Kind freut sich, der Geldsegen wird in ein neues Bett umgewandelt.

    Mal Neuigkeiten von mir:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 32 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Die SPK hat mir genau den gleichen Standard Brief wie beim ersten mal geschrieben, ob die jetzt mir wirklich die anderen 50% überweisen. Dann hätte ich auch den vollen Betrag (ohne Zinsen) bekommen.
    Oder sollte ich die Sparkasse darauf hinweisen, das die das schon einmal gemacht haben?


    MfG


    Christian

    Danke für die schnelle Antwort.


    Das würde ich zurück schreiben. Oder gibt es evtl. noch Verbesserungsvorschläge. Sollte ich gleich um eine Aufschlüsselung bitten, oder zeige ich so das Schlupfloch?


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe dieses Forum und Thema gefunden, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde.


    Ich habe meine Bank angeschrieben, das ich die Gebühren incl. Zinsen gerne zurück erstattet bekommen würde.


    Es gab nie eine Absprache über Gebühren, diese waren in dem Formular aufgeführt, wie man sieht.


    Den Auszug aus den Vertrag und das Antwortschreiben der S-Kasse habe ich mal beigefügt.


    Sollte ich noch mal ein Schreiben aufsetzen, wo der BGH klar geregelt hat, das überhaupt keine Gebühren zulässig sind und ich bitte die kompletten Gebühren incl. Zinsen zu erstatten.


    Wenn die Bank aus Kulanz was bietet, wo sie nicht müssten, macht mich das stutzig. Wiederum möchte ich auch das Angebot nicht zu Nichte machen, wenn ich doch im Unrecht bin.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    MfG


    Christian