Beiträge von mm.berlin

    Ich möchte mit meiner RS von der DAS zur Allianz wechseln. Es gibt aber bei der DAS einen laufenden Rechtsschutzfall aus dem Jahr 2004. Wir hatten mit Mietnomaden zu tun. Die DAS teilte damals mit, dass nur die Kosten der drei zeitlich ersten Zwangsvollstreckungsversuche übernommen werden. Danach wurden aber die Kosten für die Unterbrechung der Verjährung (z.B. Eidesstattliche Versicherung) übernommen. Was passiert nun durch den geplanten Wechsel ?