Beiträge von Triple-J

    Guten Abend,


    derzeit lasse ich die Vermögenswirksamen Leistungen auf meinen längst zuteilungsreifen Bausparvertrag einzahlen. Im kommenden Sommer macht dieser bereits die zehn Jahre voll, wodurch sich die Verzinsung reduziert.


    Am liebsten würde ich die VL dann auf eine meiner beiden Altersvorsorgen bei der Huk-Coburg einzahlen (Ein Vertrag schimpft sich Privatrente, der andere ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung). Doch die Huk teilte mir auf Anfrage mit, dass beide Verträge "nicht dem Vermögensbildungsgesetz" entsprechen würden. Ist das wirklich nicht möglich?


    Die Alternative ist, die VL für eine bereits bestehende Baufinanzierung zu nutzen, bei der ich die finanzierende Wohnung vermiete. Unter http://www.finanztip.de/vermoe…ame-leistungen/print.html ist Folgendes zu lesen:

    Zitat

    Sie können die vermögenswirksamen Leistungen dazu nutzen, Ihre Baufinanzierung zu tilgen. Dabei ist es laut Gesetz unerheblich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Da die Zinsen, die Sie für Ihr Darlehen zahlen, meist höher sind als die zu erzielenden Renditen anderer VL-Angebote, ist die Tilgung die beste Form der Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen. Fragen Sie einfach bei Ihrem Kreditinstitut nach, wie Sie vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung nutzen können. Im Idealfall können sie zur Sondertilgung eingesetzt werden. Falls Ihnen laut Darlehensvertrag kein Sondertilgungsrecht zusteht, können Sie die VL als Teil Ihrer regulären Tilgungsrate nutzen.


    Hiernach sollte das eigentlich kein Problem sein. Doch die örtliche Sparkasse, bei der ich die Finanzierung abgeschlossen habe, teilte mir - nachdem ich bereits einen Ausdruck des o. g. Artikels vorgelegt hatte - mit, dass dies nur möglich sei, wenn ich die finanzierende Wohnung selbst nutzen würde. Die BBBank, bei der ich eventuell zukünftig eine Baufinanzierung abschließen werde, teilte mir - ebenfalls nach Vorlage des o. g. Artikels - pauschal mit, dass "dies ist bei uns im Hause nicht möglich" sei.


    Damit widersprechen die Sparkasse und die BBBank klar dem o. g. Artikel auf finanztip.de. Gibt es eine Rechtsgrundlage, wonach man auf die Akzeptanz der VL durch die Banken bei einer Baufinanzierung bestehen kann?


    Danke.