Hello,
ich habe mich durch die 32 Seiten gekämpft, aber ich bin der Meinung dass meine Frage (obwohl in den ersten seiten 2 mal angesprochen) nicht wirklich beantwortet wurde (wenn doch bitte um Entschuldigung und Hinweis auf die Stelle).
Ausserdem habe ich dann noch eine (paar) klarstellende Fragen zu den Verjährungen. Also
Frage 1:
Autkredit mit ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr über 600 EUR bei BHW Bank
Kredit wurde von BHW an LBB Verkauft (also NICHT die Bank wurde auufgekauft, sondern nur mein Kredit von Bank A an Bank B)
Kredit wurde schon zurückgezahlt / Abgelöst.
An wen soll ich jetzt die Rückforderung schicken? an BHW oder an LBB?
Frage 2 a):
Also diese Verjährungssache ist schon bisschen verwirrend. Aus diesem Grund würde ich über eure Hilfe freuen:
Obiges Kredit wurde in 08.2004 abgeschlossen. Bearbeitungsgebühr ist nicht direkt bezahlt sondern verteilt in den monatlichen Zahlungen. Ist das jetzt schon komplett verjährt, oder nur die in 08.2014 und 09.2014 (und evtl. in 10.2014) gezahlten Anteile dieses Gebührs?
Frage 2 b):
Ich habe ein zweites Kredit auch mit Bearbeitungsgebühr, abgeschlossen am 17.10.2010 mit ersten Zahlung am 15.01.2011. Wann vejährt das? auch am 31.12.2014? Ich sollte also gleich etwas machen damit gehemmt wird, sonst kriege ich durch die Verzögerungstaktik der Banken Probleme?
Frage 2 c)
Und was ist jetzt eigentlich der Allgemeinregel? alles was vor Mai.2011 (aber nach 31.12.2004) abgeschlossen war verjährt am 31.12.2014 und alle danach abgeschlossen 3 Jahre nach Vertragsabschluss?
Danke für die Antworten