Beiträge von No.Body
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Hatte heute ein Interessantes Erlebnis bei meiner Hausbank, (SSK Düsseldorf),
bei der wir unsere Konten seit 25 Jahren haben.
Bei Abschluss eines neuen Sparvertrags fragte ich so beiläufig nach einer ggf. Folgefinanzierung
(niedriger Betrag, recht hohes Einkommen)
Wäre kein Problem, allerdings nachdem ich sagte, dass es um eine Folgefinanzierung aus einem Widerruf
ginge, winkte der Sachbearbeiter ab.
Laut Vorstandbeschluss, würden solche Finanzierungen nicht übernommen.
Den Sparvertrag habe ich sofort verworfen und die Auflösung aller seit 25 Jahren bestehenden
Geschäftsbeziehungen angekündigt.
Die Scheinheiligkeit (ich sage nicht Geldgeilheit) - einen Anschaffungskredit mit 3% über die Summe
wäre kein Problem.Gott sei Dank, geht es auch anders, da der Folgefinanzierungsbetrag nicht so hoch ist....
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Frage:
ein formeller Widerruf in 2014 wird 11.2014 von der Bank abgelehnt.
Der Widerruf wird 01.2016 per Gerichtsurteil durchgesetzt.
In diesem Zeitraum wurden vom Darlehensnehmer die Darlehensraten samt Zinsen unverändert gezahlt.Ist es richtig, dass bei Rückabwicklung die Zinsen von 11.2014 - 01.2016 von der Bank
komplettt rückzuerstatten sind?("Für die Zeit nach Ablehnung der Rückabwicklung steht der Beklagten kein Zinsanspruch mehr zu, § 301 BGB.
Ab rechtswidriger Ablehnung des Widerrufes und der damit verbundenen Rückabwicklung steht der Bank also keine Verzinsung des von ihr an den DN überlassenen Darlehen zu!) -
Läuft bei uns auch darauf hinaus,
Gericht hat der Beklagten auch dringend zum Vergleich geraten
ihr sogar noch Zeit zum Überlegen eingeräumt und und und.......
Die Banken haben eine Höllenangst.
Je größer die Bank, desto größer die Anzahl der Widerrufe
umso größer die Angst, Prozesse zu verlieren
und somit weitere Widerrufe zu veranlassen.
Deshalb haben manche Banken ganze Rechtsanwaltskonzerne beschäftigt,
die Deutschlandweit nichts anderes mehr machen, als Widerrufe wo irgend möglich,
selbst mit abenteuerlichen Argumenten zu vermeiden
oder zumindest, wenn es sich denn gar nicht anders machen läßt,
mit Vergleichen abzuwehren.
Immer mit dem Gedanken im Hintergrund, wenn auch nur ein einziges Urteil
zu Gunsten der Kläger gefällt wird,
können sich wieder viele andere Kläger erfolgreich auf das Urteil berufen.So, jetzt ist doch noch was gekommen.
Sie bieten einen Auflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung an.
Diesem werde ich allerdings nicht zustimmen.
Zur ersten Verhandlung hat die Bank einen komplette Aufrechung vorgelegt, was
für uns an Saldo noch offen wäre, falls der Widerruf erfolgreich wäre.
Diese Zahlen wurden aber bereits vom LG als nicht richtig bezeichnet
und von meinem Anwalt vorab zurückgewiesen.
Jetzt lassen wir es darau ankommen....(Hinweis: wer denkt denn im Vorfeld an die nicht unerhebliche Kapitalertragssteuer, falls
dem Widerruf stattgegeben wird....?) -
So ist es wohl.
Wenn eine beklagte Bank während der Güte/Gerichtsverhandlung merkt,
daß sie auf der Verliererstraße ist, bietet sie einen Vergleich an
mit der gleichzeitigen/unter der Bedingung der Schweigeverpflichtung für die Kläger.
So entsteht erst gar kein verwertbares/zitierbares Gerichtsurteil
und somit keine Gefahr einer Klägerschwemme,
welche sich auf ein Gerichtsurteil stützen bzw. berufen könnte.
So läufts. Leider.Meine hat's nicht gemacht - obwohl ihr das vom LG nahegelegt wurde.
Die Frist ist verstrichen.... -
Hab da noch mal ene Frage: ich lese immer wieder, Neubau ist ausgeschlossen und Neubaurisiko. Bedeutet das, der widerrufskoker funktioniert nur bei gebrauchtgekauften Immobilien?
Bei uns War es in beiden Fällen ein Neubau, also ErstbezugDas ist auf die Deckung durch die Rechtschutz bezogen.
Die Rechtschutzversicherer schliessen in der Regel die Deckung bei Neuobjekten aus. -
Nach über einem Jahr, hat bei uns eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
Es sieht für uns sehr positiv aus, Das LG hält alle Vorträge der Beklagten (Raum Berlin) hinsichtlich der Widerrufsbelehrung,
der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs für nicht überzeugend und wird sich dem nicht anschließen.
Die Beklagte bekommt vom Gericht noch einen Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung, bevor
ein Urteil ergeht.Details dazu demnächst....