Beiträge von No.Body

    Hatte heute ein Interessantes Erlebnis bei meiner Hausbank, (SSK Düsseldorf),
    bei der wir unsere Konten seit 25 Jahren haben.
    Bei Abschluss eines neuen Sparvertrags fragte ich so beiläufig nach einer ggf. Folgefinanzierung
    (niedriger Betrag, recht hohes Einkommen)
    Wäre kein Problem, allerdings nachdem ich sagte, dass es um eine Folgefinanzierung aus einem Widerruf
    ginge, winkte der Sachbearbeiter ab.
    Laut Vorstandbeschluss, würden solche Finanzierungen nicht übernommen.
    Den Sparvertrag habe ich sofort verworfen und die Auflösung aller seit 25 Jahren bestehenden
    Geschäftsbeziehungen angekündigt.
    Die Scheinheiligkeit (ich sage nicht Geldgeilheit) - einen Anschaffungskredit mit 3% über die Summe
    wäre kein Problem.


    Gott sei Dank, geht es auch anders, da der Folgefinanzierungsbetrag nicht so hoch ist....

    Frage:


    ein formeller Widerruf in 2014 wird 11.2014 von der Bank abgelehnt.
    Der Widerruf wird 01.2016 per Gerichtsurteil durchgesetzt.
    In diesem Zeitraum wurden vom Darlehensnehmer die Darlehensraten samt Zinsen unverändert gezahlt.


    Ist es richtig, dass bei Rückabwicklung die Zinsen von 11.2014 - 01.2016 von der Bank
    komplettt rückzuerstatten sind?


    ("Für die Zeit nach Ablehnung der Rückabwicklung steht der Beklagten kein Zinsanspruch mehr zu, § 301 BGB.
    Ab rechtswidriger Ablehnung des Widerrufes und der damit verbundenen Rückabwicklung steht der Bank also keine Verzinsung des von ihr an den DN überlassenen Darlehen zu!)


    So, jetzt ist doch noch was gekommen.
    Sie bieten einen Auflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung an.
    Diesem werde ich allerdings nicht zustimmen.
    Zur ersten Verhandlung hat die Bank einen komplette Aufrechung vorgelegt, was
    für uns an Saldo noch offen wäre, falls der Widerruf erfolgreich wäre.
    Diese Zahlen wurden aber bereits vom LG als nicht richtig bezeichnet
    und von meinem Anwalt vorab zurückgewiesen.
    Jetzt lassen wir es darau ankommen....


    (Hinweis: wer denkt denn im Vorfeld an die nicht unerhebliche Kapitalertragssteuer, falls
    dem Widerruf stattgegeben wird....?)


    Meine hat's nicht gemacht - obwohl ihr das vom LG nahegelegt wurde.
    Die Frist ist verstrichen....

    Nach über einem Jahr, hat bei uns eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
    Es sieht für uns sehr positiv aus, Das LG hält alle Vorträge der Beklagten (Raum Berlin) hinsichtlich der Widerrufsbelehrung,
    der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs für nicht überzeugend und wird sich dem nicht anschließen.
    Die Beklagte bekommt vom Gericht noch einen Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung, bevor
    ein Urteil ergeht.


    Details dazu demnächst....