Danke für Ihre schnelle Antwort
Die Gebühr wurde gleich einbehalten - sprich der effektiv verfügbare Kredit auf den Nennbetrag - Gebühr reduziert insofern denke ich dass ich hier keinen Anspruch habe.
Beiträge von rafi515
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Guten Tag
ich habe im Juni 2004 einen Zwischenkredit für mein Haus abgeschlossen - Der Zwischenkredit wurde in Raten abgerufen. Die letzte Rate war in 2005 - der Zwischenkredit wurde dann durch den finalen Kredit vollständig getilgt. Für den Zwischenkredit wurde von der Bank eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Meine Frage von daher - Der im Juni unterzeichnete Kreditvertrag überschreitet die Zehnjahresfrist, von daher hätte ich keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Da der Kredit aber erst in 2005 vollständig ausgezahlt/abgerufen wurde und durch den finalen Kredit abgelöst wurde bin ich mir nicht sicher welches Datum hier gilt - Hätte ich unter dem geschilderten Sachverhalt Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren?
Danke für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße
Rafi