Beiträge von FrauH


    Ich hab nicht 32 Seiten gelesen, aber die letzten überflogen und nur häufig den Hinweis gelesen, dass Bausparverträge nicht dazu zählen, wie es bei einer Kopplung von Bausparvertrag und Darlehen aussieht, konnte ich nicht herauslesen, aber dann weiß ich ja jetzt auch warum - wenn es keine eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema gibt, kann ich auch keine eindeutige Aussage bekommen.


    Sehe ich das denn richtig, dass ich demnach auch keine Verjährung zu befürchten habe - dabei wird doch von dem Zeitpunkt ausgegangen, ab dem die jeweilige Rechtslage eindeutig ist - oder?
    Ich werde einfach mal das Musterschreiben ausfüllen und an die Wüstenrot schicken, in den Kontoauszügen tauchen darüber hinaus Gebühren für einen Auffüllungskredit auf und eben die obligatorischen Kontoführungsgebühren und schaue mal, wie die Reaktion aussieht. Im Zweifelsfall werde ich die Wüstenrot dann mal auffordern, mir eine genau Aufsplittung der "Einmalzahlungen" zukommen zu lassen und dann auf ein BGH-Urteil zu dieser konkreten Situation warten.
    Vielen Dank.

    Hallo,
    auch bei uns dreht sich gerade einiges um das Thema "Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren", konkret geht es dabei um einen Zwischendarlehensvertrag und Bauspardarlehensvertrag der Wüstenrot Bausparkasse AG aus Dezember 2011.


    Ausgewiesen sind im Vertrag
    (1) Daten zum Zwischendarlehen
    - anteilige Abschlussgebühr für den Bausparvertrag 300,00€
    (2) Daten zum Bauspardarlehen
    - Darlehensgebühr 2,0% 605,07€


    - zudem jeweils Kontogebühren von 9,20€ p.a., die wohl wie ich gelesen habe auch unzulässig sein sollen?


    Mir ist bewusst, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren für die Bausparverträge erheben dürfen, aber wie sieht es nun bei ihren Bauspardarlehen aus? Ist die hier erhobene Gebühr rechtmäßig?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mfg FrauH