Was mich interessiert ist unter anderem auch ob und wie die " alten ABB " geändert werden konnten und ich jetzt in dem Tarif BS1 gelandet bin.
Alte ABB:
§ 2 : Abs.2
Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen
§ 3 : Abs. 3
Verzichtet der Bausparer.....
Die Höhe des Guthabenzinses beträgt bei einer Bewertungszahl (§4 Abs. 2) von
2400-3999 3,5%
4000-5999 4%
6000 und mehr 4,5%
§ 20: Abs. 2
Ohne Einverständnis des Bausparers aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die § §2 bis 7, 10 bis 14, und 19 Abs2 mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden.
Neue ABB BS1:
§ 2: Abs. 2
Die Bausparkasse kann aus bauspartechnischen Gründen die Annahme von
Zahlungen, die den Regelsparbeitragübersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer
Zustimmung abhängig machen
§ 3: Abs.3
......
Bewertungszahl 3000 und mehr bei Darlehnsverzicht ab 12 Jahre 3,6%
Meine Frage also hat die BaFin diesen Änderungen der Alten ABB zugestimmt oder nicht. ?
da sonst die gestaffelten Änderungen der Bonuszinsen bei Darlehnsverzicht für Altverträge , noch die definierte Beschreibung was Sonderzahlungen betreff Regelsparbetrag angeht für meinen Vertrag anzuwenden sind.