Beiträge von Brinkmann3

    Was mich interessiert ist unter anderem auch ob und wie die " alten ABB " geändert werden konnten und ich jetzt in dem Tarif BS1 gelandet bin.
    Alte ABB:
    § 2 : Abs.2
    Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen
    § 3 : Abs. 3
    Verzichtet der Bausparer.....
    Die Höhe des Guthabenzinses beträgt bei einer Bewertungszahl (§4 Abs. 2) von
    2400-3999 3,5%
    4000-5999 4%
    6000 und mehr 4,5%
    § 20: Abs. 2
    Ohne Einverständnis des Bausparers aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die § §2 bis 7, 10 bis 14, und 19 Abs2 mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden.


    Neue ABB BS1:
    § 2: Abs. 2
    Die Bausparkasse kann aus bauspartechnischen Gründen die Annahme von
    Zahlungen, die den Regelsparbeitragübersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer
    Zustimmung abhängig machen
    § 3: Abs.3
    ......
    Bewertungszahl 3000 und mehr bei Darlehnsverzicht ab 12 Jahre 3,6%


    Meine Frage also hat die BaFin diesen Änderungen der Alten ABB zugestimmt oder nicht. ?
    da sonst die gestaffelten Änderungen der Bonuszinsen bei Darlehnsverzicht für Altverträge , noch die definierte Beschreibung was Sonderzahlungen betreff Regelsparbetrag angeht für meinen Vertrag anzuwenden sind.

    Man hat mich anscheinend in den Tarif BS1 eingestuft. Wie das geschehen ist kann ich nicht sagen. Beim ursprünglichen Vertrag (der einzige) galt noch eine andere (alte) ABB.
    Diese hatte einen 2 § in der Sonderzahlungen zwar erwähnt wurden, aber nicht definiert sind.
    Auch kann man laut Änderungsklausel diesen § nur ändern mit Einverständnis der BaFin ( ohne meine).


    Jetzt sieht es so aus als ob man die ABB so umgeschrieben hat das in BS1 die ganze Sparrate als Sonderzahlung anzusehen ist.
    Dazu gibt es soweit ich weiß aber kein gültiges Urteil das diese Rechtslage wiederspiegelt. , nur eins das sagt das ein höherer Sparbetrag als der Regelsparbetrag unzulässig ist wenn ersichtlich aus der Höhe des Betrages eine Zweckentfremdung eintritt.
    Bsp: anstatt 100€ monatlich 2000€ monatlich, sodass nicht mehr das angestrebte Darlehn in den Vordergrund rückt sondern der Zinsgewinn betreff Bonuszahlung.


    mehr Info habe ich auch nicht.

    Meine Bausparkasse will den monatlichen Sparbetrag nicht mehr von meinem Konto mit Lastschrift abbuchen und ruhen lassen!


    Begründung:
    Der monatliche Sparbetrag ( den ich von Anfang an bezahle ) sei eine " Sonderzahlung" da er 1%o höher sei als der Regelsparbetrag der laut ABB bei 3%o der Bausparsumme liegt.
    Dies läge momentan nicht im Interesse der Bauspargemeinschaft und ist betreff Niedrigzinsphase nicht möglich.


    Es wird auf §2 Absatz 2 der ABB verwiesen wonach "Sonderzahlungen" der Zustimmung der Bausparkasse bedürfen.


    Es ist aber in den ABB nicht definiert was "Sonderzahlungen" sind und deshalb für mich nicht nachvollziehbar.
    Von einer Änderung der ABB oder Ergänzung der ABB ist mir nichts bekannt.


    Soweit mir bekannt müsste die Bausparkasse, wenn sie Sonderzahlungen ablehnt dies auch der BaFin melden.


    Bei Vertragsabschluß wurden die 4%o die ich monatlich einbezahle schriftlich festgelegt und nicht als "Sonderzahlung"
    ausgewiesen, jedoch eine einmalige Zahlung von 200€ auf dem selben Schriftstück als "Sonderzahlung" benannt.


    Soll ich dem wiedersprechen und wie?


    Ist das jetzt wieder eine Masche um aus den Verträgen rausgedrängt zu werden?


    Bausparkasse Debeka


    Ist das Vorgehen der Bausparkasse mit bestehendem Recht im Einklang?