Beiträge von Mika53

    Guten Tag,
    auch ich habe eine Frage zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei einem KfW-Darlehen.


    Ich habe 2014 ein Schlichtungsverfahren bei dem für mich zuständigen Rheinischen Sparkassen-und Giroverband angestrengt. Der Schlichter hat in dieser Sache vorgeschlagen meiner Forderung stattzugeben zzgl. eines pauschalen Zinszuschlages und einen entsprechenden Schlichtungsvorschlag erlassen. Dieser wurde von meiner Seite angenommen, die Sparkasse KölnBonn hat ihn allerdings abgelehnt. Lediglich die Einrede der Verjährung wurde bis zum 30.06.16 zugestanden.


    Bleibt mir jetzt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und entsprechender Klage ? Es ist ja anscheinend immer noch nicht abzusehen, wann sich der BGH dieser Sache annimmt.


    Gruß
    Mika53