Hallo,
§6 SGB V ist der korrekte Paragraph.
Eine Sperrzeit von 3 Jahren ist seit 2011 wegfallen. Versicherungsfreiheit tritt mit Überschreiten der JAEG ein.
Sollte eigentlich kein Punkt sein, der zu einer großen DIskussion führt - macht Ihnen jemand damit Ärger?!
BG
Saidi