Beiträge von Saidi

    Hallo,


    §6 SGB V ist der korrekte Paragraph.
    Eine Sperrzeit von 3 Jahren ist seit 2011 wegfallen. Versicherungsfreiheit tritt mit Überschreiten der JAEG ein.


    Sollte eigentlich kein Punkt sein, der zu einer großen DIskussion führt - macht Ihnen jemand damit Ärger?!


    BG
    Saidi

    Hallo,


    zunächst vorab: Kein Krankentagegeld als PKV-Vollversicherter abzuschließen halten wir für grenzwertig fahrlässig, es sei denn, man ist sehr vermögend.


    Den AG-Anteil zur Hauptversicherung (ambulant, stationär, Zahn) erhalten Sie völlig unabhängig vom Krankentagegeld. Eine andere Regelung wäre mir nicht bekannt. Wenn Sie kein KTG haben, erhalten Sie darauf natürlich auch keinen AG-Anteil.


    Woher rührt Ihre Vermutung?


    BG

    Danke für die Blumen!


    Korrekt.
    Verstehe nur den Anschluss gerade nicht: Für gero trifft die besondere JAEG nicht zu.
    War das einfach als allgemeiner Hinweis gemeint?


    VG

    Ich würde das "unberücksichtigt" in meinem obigen Sinne deuten: Es wird einfach das angesammelte Guthaben versteuert. Interessant in der Tat, dass Kursgewinne in der Aussage keine Rolle spielen.
    Nach der Riester-Logik kann es m.E. nicht sein, dass die Kursgewinne unversteuert bleiben. Steht m.E. auch klar so im Gesetz.


    Freue mich (dennoch) über Ihre Rückmeldung.

    Hallo Gero,


    ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass Sie nicht von einer deutschen Firma in die Schweiz entsandt worden sind:
    Zunächst müssen Sie 12 Monate Vorversicherung in der Schweiz nachweisen können. Funktioniert also erst ab April 2015. Desweiteren müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer PKV beachten, meistens 3 Monate zum Kalenderjahr (30.9.).
    Außerdem gibt es noch eine Reihe individueller Punkte zu beachten. Am besten nehmen Sie jetzt schon Kontakt zu Ihrer alten Krankenkasse auf und erkundigen sich nach den Bedingungen.


    Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr unterhalb der JAEG verdienen sollten, ist das alles hinfällig, dann müssen Sie sowieso in die GKV zurück.


    VG
    Saidi

    Hallo Wangang,


    korrekt. Es wird schlicht der komplette Wert des Fondssparplans auf das fiktive Wohnförderkonto eingebucht. Darin sind ja a - d enthalten.
    Dieses Konto wird dann bis zur Rente mit 2% p.a. verzinst. Das Ergebnis = der Stand des WFK mit Rentenbeginn ist die Summe, die für die Besteuerung im Alter maßgeblich ist. Und ja, diese wird mit dem indiv. Steuersatz besteuert.


    Vll. noch eine Bemerkung zum Verständnis: Das WFK ist FIKTIV. Das Geld liegt nicht wirklich dort. Das WFK dient nur zur Berechnung der Steuer im Alter.


    VG
    Saidi

    Hallo,


    vorab muss ich Ihnen sagen, dass die genannten Werte nach meiner Erfahrung im Bereich des Realistischen liegen. Das ist das Problem dieser Art Verträge. Und Millionen werden so wie Ihrer jedes Jahr vorzeitig gekündigt.
    Daher sehe ich nur geringe Erfolgsaussichten.
    Sie können sich an den Bund der Versicherten, den Versicherungsombudsmann oder einen Versicherungsberater wenden.
    Übrigens fällt bei einer Kündigung nach 12 Jahren keine Kapitalertragssteuer mehr an (bei Verträgen vor 2004). Ausserdem sollte immer vor Kündigung auch ein Verkauf geprüft werden.


    Beste Grüße


    Saidi

    Hallo Elke,


    ich kann nur den Tipp geben: mit mehreren PKVs verhandeln. Ihre individuelle Situation schildern und versuchen eine höhere Absicherung auszuhandeln. Beim Abschluss die eigene Situation im Versicherungsschein dokumentieren und eine ausdrückliche Bewilligung für das höhere KTG bescheinigen lassen, damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt.


    Ggf. einen Makler oder Versicherungsberater aufsuchen.


    Viel Glück!

    hallo chris,


    vielen Dank für die Hilfe!
    Nur folgende Ergänzungen:
    calimero0815:
    - Deine Frau muss 60 Euro im jahr in ihren Riester einzahlen.
    - Wenn Ihr in 2-3 jahren Wohnriester machen wollt, würde ich auch einen Riester-banksparplan bevorzugen. Der Fondssparplan ist zwar auf 30 Jahre wahrscheinlich renditestärker, aber in 2-3 jahren ist das Kursrisiko zu hoch.


    VG

    Hallo Wangang,


    das gesamte dem Riestervertrag entnommene Kapital wird auf dem WFK verbucht und für die spätere Besteuerung mit 2% p.a. verzinst. Die Steuergutschriften müssen nicht extra berechnet werden, die sind in dem Betrag ja schon "enthalten".
    Deswegen wird auch der gesamte Betrag später versteuert.


    Hoffe, das ist verständlich.


    VG
    Saidi

    Hallo,


    unsere Aussage war, dass die voraussichtlichen Werte der Lebensversicherung nur auf Sicht von wenigen Jahren (im letzten Viertel der Laufzeit) Aussagekraft haben. Bei einer Restlaufzeit von 17 Jahren kann meiner Ansicht nach überhaupt keine solide Aussage über die Überschussbeteiligung gemacht werden. Die Aussichten halte ich jedenfalls für nicht sehr gut.
    Auf die Versicherungssumme = die garantierten Leistungen können Sie sich aber verlassen. Selbst bei einer Pleite des Lebensversicherers würde ich erwarten, dass die Auffanggesellschaft Protektor entsprechend vom Staat gestützt wird, wenn sie es nicht selbst schafft.


    Ein Verkauf käme nur In Frage, wenn Sie das Geld tatsächlich brauchen.


    Beste Grüße

    Hallo,


    dürfte sehr schwierig werden, überhaupt ein Produkt zu finden.
    Im Minijob müssten freiwillig eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden - gegenrechnen!
    Im zweiten Fall müssen die 210 Euro aus einem SV-pflichtigen Arbeitsverhältnis stammen => unwahrscheinlich.
    Fondssparplan auf diese kurze Zeit wird mehr Kosten verursachen, als irgendetwas anderes. Einzige Chance m.E. Banksparplan.


    Beste Grüße
    Saidi

    Grundsätzlich ein interessantes Angebot. Aber pauschale Aussagen können kaum gemacht werden. Ich rate Ihnen zu einer Honorarberatung, u.a. auch zu der Frage ob Riester oder etwas anderes mehr Sinn macht. Gibt auch noch andere kostengünstige Riester.


    VG

    Die Begrifflichkeiten sind sogar für Fachleute oft missverständlich. Absichtliches Nebelwerfen, wenn Sie mich fragen. Deswegen operieren wir mit dem Fragebogen, da herrscht dann einigermaßen Klarheit.
    Ja, b) = garantierte laufende Überschussbeteiligung.
    Achtung, Vertragsende erst 2031 => da ist kaum eine gute Prognose möglich. Wenn Sie das Geld brauchen, evtl. Verkauf prüfen.
    Sockelbeteiligung wird nahezu willkürlich festgelegt. Kaum Rückschlüsse möglich. Wahrscheinlich hat der Versicherer zu Jahresbeginn nur vorsichtig kalkuliert (womit er aus seiner Sicht recht hatte).


    VG
    Saidi

    Hallo,


    Tomten: Vielen Dank für die Initiative, leider gibt kaum objektive Kriterien beim PKV-Tarifwechsel, es macht immer nur eine individuelle Beratung Sinn. Daher funktioniert ein "objektiver" Test für das beste Angebot nicht. Mystery Shopping ist leider sonst ausserhalb unserer Möglichkeiten - derzeit.
    Ansonsten muss ich vorsichtig mit meiner Wortwahl sein: Wir empfehlen beim internen Tarifwechsel ganz bewusst Versicherungsberater und keine Versicherungsmakler (siehe grosse Diskussion auf spon.de). Kucken Sie demzufolge ins Impressum.


    Henning: in erster Linie nur interner Tarifwechsel. Anbieterwechsel nur in Ausnahmefällen (Bsp. gerade abgeschlossen und deutliche Falschberatung). Selbstverständlich werden Altersrückstellungen berücksichtigt. Deswegen ja idR kein Anbieterwechsel. Die Jungs haben noch ganz andere Sachen drauf ;)


    VG
    Saidi

    Hallo,


    das ist natürlich ärgerlich. Manche Versicherer nehmen hier die strenge Regel "dasselbe Auto gefahren haben", andere "irgendein Auto gefahren haben".
    Sie könnten beim Versicherer nachfragen, ob auch letzteres zählt. Sie können auch drohen, dass die Ehefrau sich dann halt woanders versichern wird, "wo es eh viel günstiger ist als bei Ihnen" (benutzen Sie unseren Ratgeber), wenn sie nicht wenigstens einen Teil der SF bekommt. Versuchen zu verhandeln also, das sind alles keine Behörden, auch wenn sie sich manchmal so gebären.


    VG