Beiträge von Saidi

    Nein, auch sog. klassische, also kapitalbildende Direktversicherungen sind von den Kürzungen betroffen. Das fiese ist aber, dass betriebliche Altersvorsorgen in der Regel nicht einfach kündbar sind! Da Ihr Vertrag aber sehr alt ist, mag das hier anders sein.
    Wahrscheinlich ist die Frage aber akademisch: Selbst wenn eine Kündigung zum 1.8. noch möglich wäre, kommt sie wahrscheinlich für das Gesetz zu spät (aber nicht sicher). Und zum 1.11. bekommen Sie (immerhin) die Sockelbeteiligung noch ausbezahlt.
    Mithin besteht also eher kein Handlungsbedarf.


    Beste Grüße

    Hallo,


    das sind leider sehr komplexe und umfassende Fragen, die eine ausführliche Beratung erfordern. Sehr viel hängt von der Wahl der Gesellschaftsform ab.
    Setzen Sie sich zunächst intensivn mit Ihrem Steuerberater auseinander. Hier ist ein guter vonnöten. Bei der iHK können Sie verschiedene Informationen zum Thema Gründung bekommen. Erst dann sollten Sie sich einen Berater in Versicherungsfragen holen, vorzugsweise einen Honorarberater. Prüfen Sie bei der Wahl Ihres Beraters genau dessen Kompetenzen im Bereich GF-Beratung.
    Auch für die Hinterbliebenenversorgung gibt es unterschiedliche Lösungen. Privat oder betrieblich ist hier eine häufige Frage.


    Eine Frage kann ich Ihnen beantworten: Mir ist keine Lösung bekannt, in der die Firma mehr als den halben Krankenversicherungsbeitrag (für AN) bezahlt.


    Viel Erfolg!

    Wir haben soeben den Rechner in zwei verschiedenen Excel-Formaten bereitgestellt. Bitte gebt uns Feedback, mit welcher Ihr mit welcher Excel-Version besser zurechtkommt.
    Nach dem Öffnen muss in Excel evtl. die Option "Bearbeitung aktivieren" angeklickt werden. Diese ist manchmal aus Sicherheitsgründen bei heruntergeladenen Dateien aktiviert.


    Der Rechner sollte nur in Verbindung mit unserem Fragebogen benutzt werden. Nur dann könnt Ihr sicher sein, dass Ihr die richtigen und vollständigen Werte habt. Leider verwenden die Versicherer in ihren Mitteilungen unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Berechnungen. Der Fragebogen sorgt da für Klarheit, wenn Ihr ihn vom Versicherer ausfüllen lasst.

    Hallo,


    grundsätzlich nein. Zum einen gehört der Vertrag Ihrem Arbeitgeber (auch wenn die Auszahlung nur an Sie erfolgen kann), der das Sagen über den Vertrag hat. Zum anderen sind betriebliche Altersvorsorgen in aller Regel nicht einfach kündbar (wohl aber kann man sie beitragsfrei stellen).
    Daher schliessen wir in unserem Ratgeber bAVs auch aus.


    Beste Grüße

    Hallo,
    danke für Ihre Erfahrungen. Wieviel Zeit haben Sie noch = wann ist Ihr Kündigungstermin? Welche Antwort erhalten Sie von der WWK? Sind in Ihrer Jahresmitteilung Bewertungsreserven ausgewiesen?
    Beste Grüße

    Hallo,
    nein, leider fallen Sie auch unter das neue Gesetz. Das Datum des Kündigungsschreiben ist hierbei unerheblich - es sei denn, Ihr Versicherer zeigt sich kulant - was ich auch einfordern würde an Ihrer Stelle.
    Kennen Sie die Höhe Ihrer Bewertungsreserven? Wieviel davon entfällt auf die sogenannte Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven? Letztere wird auf jeden Fall an Sie ausgezahlt.

    Hallo Calimero,


    "Heißt das : Wenn ich eine Sperrfrist verhindern kann, weil ich die Aussicht auf einen neuen Job nachweisen kann, und ich bekomme ALG 1, daß ich dann in eine GKV wechseln könnte ?"


    Völlig richtig. ALG I ist die Bedingung. Wenden Sie sich zur Beratung beispielweise an einen Rentenberater oder an einen Fachanwalt.


    Sollte der Wechsel - warum auch immer nicht gelingen - beachten Sie auch unsere Tipps zum Thema PKV-Beitrag senken. http://www.finanztip.de/pkv-beitrag-senken/


    Beste Grüße

    Ich habe weitere gute Nachrichten für Sie: der Großteil Ihrer Bewertungsreserven wird nicht betroffen sein, weil dieser erst 2015 gekürzt werden kann.
    Wissen Sie, wie hoch die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ist? Wie viel von den 3800€?

    Richtig. Ihr Arbeitgeber muss Sie als versicherungspflichtig melden und wird das gegenüber der Krankenkasse (gut) begründen müssen im Hinblick auf Ihr variables Einkommen.

    @chf_01
    Richtig, sorry, 48.600€. Ich hatte das Detail übersehen, dass Sie bereits seit 2001 in der PKV sind. Dann hatte Nordlicht hier auch recht.
    Es macht in jedem Fall Sinn, wenn Sie mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Ich darf auf unseren Artikel verweisen:
    http://www.finanztip.de/gkv/
    Und nochmal ganz klar: Es müssen keine 12 Monate sein. Gilt seit letztem Jahr. Wenn geänderter Arbeitsvertrag, dann sofort!


    Wie gesagt, variabler Anteil ist schwierig. Der AG muss dies glaubhaft belegen.


    Beste Grüße

    Hallo zusammen,


    @Nordlicht Das ist soweit stimmig. Ergänzenderweise sollte man wissen:


    - es sind 238€ statt 388€ bAV
    - ja, es zählt die JAEG, nicht die BBG
    - es gibt keine "gewisse Zeit in der GKV" um bleiben zu dürfen


    @chf_01

    Sie brauchen einen neuen Arbeitsvertrag, in dem Ihr regelmässiges Gehalt (hochgerechnet auf 12 Monate) unter 53.550 € (! nicht 48.600€) liegt. Ist dies der Fall, dann MÜSSEN Sie sofort zurück in die GKV (Versicherungspflicht).
    Was das variable Gehalt angeht, gibt es hier keine eindeutige Regelung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie als versicherungspflichtig und muss das begründen. Sprechen Sie sich gut mit Ihrem AG ab. Letztlich muss er plausibel begründen, warum Sie voraussichtlich (auf 12 Monate hochgerechnet) nicht über 53550€ kommen werden. Die Entscheidung liegt hier letztlich bei der Krankenkasse, bei der Sie einen Aufnahmeantrag stellen.


    Über Altersrvorsorge (Entgeltumwandlung) können Sie das machen, wenn Sie insgesamt mit dem Gehalt nicht über 56.405€ liegen. Sonst über Arbeitszeit oder Gehaltsverzicht.
    Gehen Sie davon aus, dass die GKV Ihren Fall genau prüfen wird, bevor sie Sie aufnehmen. D.h. Sie müssen damit rechnen, dass Sie gar nicht reinkommen, wenn nicht alles passt. Und ja, sollte sich herausstellen, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann der Vorgang rückgängig gemacht werden.


    Sollte Ihr Einkommen später doch wieder über 53550€ liegen, aus welchen Gründen auch immer, dann dürfen Sie in der GKV bleiben. Es geht nur darum, dass Sie bzw. Ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags korrekte Angaben machen.

    Ich kann Sie etwas beruhigen. Das Presseversorgungswerk beruht zu großen Teilen auf der Allianz. Es gibt derzeit keine verlässlichen Informationen darüber, welche Versicherer von der Kürzung der Bewertungsreserven betroffen sein werden. Jedoch würde es viele überraschen, wenn die Allianz dabei wäre. Das Signal wäre meines Erachtens nach für die gesamte Versicherungswirtschaft verheerend. Möglich ist aber auch, dass bei allen Lebensversicherern ein (wenn auch jeweils unterschiedlich hoher) haircut vorgenommen wird, so dass man nicht sagen muss, "die Allianz gehört zu den schlechten...".


    VG

    Der Vertrag wäre sehr sicher ein Kandidat für eine vorzeitige Kündigung gewesen. Jetzt hilft nur noch: Daumen drücken! Aber nach den Entwicklungen der letzten Tage sehe ich leider schwarz. Man scheint mit allen Mitteln verhindern zu wollen, dass die Bewertungsreserven zum 1.8. noch ausgezahlt werden. Ihre und unsere Hoffnung ist: dass die bürokratischen Mühlen der Behörde BaFin nicht so schnell mahlen und Sie am 1.8. noch durchkommen, weil man die Kürzung noch nicht umgesetzt hat. Die andere Hoffnung ist natürlich, dass Ihr Versicherer nicht von der Kürzung betroffen ist.
    Darf ich nach Ihrem Versicherer fragen?

    Hallo,
    wir beschäftigen uns zur Zeit genau mit diesem Problem. Leider lautet die momentane Aussage der Aufsichtsbehörde BaFIn zu diesem Thema: Geltendes Recht ist anzuwenden. Seit heute mittag ist wieder deutlicher geworden, dass das Gesetz tatsächlich noch im Juli umgesetzt werden soll.
    Soll heissen: Selbst wenn Sie jetzt ein Schreiben Ihres Versicherers erhalten, wäre dieses angesichts der sich ändernden Rechtslage unverbindlich. Sprich: Es kann sein, dass Sie am 1.8. de facto weiniger erhalten, als Ihnen Ihr Versicherer im Juli mitteilt. Eine überaus ungünstige Situation, mit der Sie bei weitem nicht allein sind!
    Wissen Sie, wie hoch die Bewertungsreserven sind, die Ihr Vertrag enthält?


    Beste Grüße


    Saidi Sulilatu

    Hallo,


    nein, leider besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die Bewertungsreserven sind leider nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen bzw. der garantierten Zusage, daher handelt es sich leider auch nicht um eine Vertragsänderung.
    Wenn Ihr frühester Kündigungstermin wirklich der 1.10. ist, würde ich folgendermaßen vorgehen:
    Es besteht noch eine kleine Chance, dass das Gesetz erst später Als Ende Juli in Kraft tritt bzw. erst später umgesetzt wird. Daher würde ich an Ihrer Stelle mir mit unserem Fragebogen (http://www.finanztip.de/lebens…erung-bewertungsreserven/) die Informationen besorgen und mit unserem Excel-Rechner (http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/) den Vertrag durchrechnen.
    Wenn es dann eine Verzögerung beim Gesetz gibt, können Sie immer noch kündigen.
    Aber aus heutiger Sicht sollten Sie nicht im Moment kündigen, da dann die Bewertungsreserven zum 1.10. schon gekürzt oder gestrichen sein könnten.


    VG
    Saidi Sulilatu

    Hallo Sonnenschein,


    danke für Deinen Kommentar. Ist uns natürlich bewusst. Beitragsausschüttung wird sich nächstes Jahr eh erledigt haben, da gehts dann um den (niedrigeren) Zusatzbeitrag vs. Zusatzleistungen. Politisch gesehen finde ich den Schritt in Richtung mehr Wettbewerb richtig.
    Ich weiss, dass ältere Menschen weniger mobil sind, gerade auch in bezug auf Ihre Krankenkasse. Aber es spricht doch nichts dagegen, dass auch Ältere mal die Kasse wechseln.


    VG
    Saidi

    Hallo Annabelle,


    Thema steht als nächstes auf der Agenda, leider muss ich Dich noch ein wenig vertrösten. Zahnzusatzvers. wird aber als erstes behandelt von den verschiedenen Zusatzversicherungen ;). Ich hoffe, Anfang nächster Woche ist etwas online.


    Viele Grüße
    Saidi

    Hallo ElsaZ, leider ist das genau das Problem: Die Versicherungen wollen nicht, dass man kündigt, und stellen die wichtigen Infos nur langsam und widerwillig zur Verfügung. Geh auf unseren Artikel dazu http://www.finanztip.de/lebens…erung-bewertungsreserven/, check kurz ab, ob Dein Vertrag nicht unter die Ausschlusskriterien fällt und ob Du kurzfristig kündigen kannst (zahlst Du monatlich? => dann ja). Dann hol Dir mit unserem Fragebogen so schnell wie möglich die Infos. Hartnäckig und nervig sein, immer wieder mit Kündigung drohen, dann spuren die hoffentlich! Wenn Du den Fragebogen ausgefüllt hast, unseren Excel-Rechner runterladen, ausrechnen und ggf. mit Musterschreiben kündigen! Eile ist angesagt, es kann locker um >1000 Euro Verlust vermeiden gehen!


    VG
    Saidi Sulilatu