Hallo zusammen,
@Nordlicht Das ist soweit stimmig. Ergänzenderweise sollte man wissen:
- es sind 238€ statt 388€ bAV
- ja, es zählt die JAEG, nicht die BBG
- es gibt keine "gewisse Zeit in der GKV" um bleiben zu dürfen
@chf_01
Sie brauchen einen neuen Arbeitsvertrag, in dem Ihr regelmässiges Gehalt (hochgerechnet auf 12 Monate) unter 53.550 € (! nicht 48.600€) liegt. Ist dies der Fall, dann MÜSSEN Sie sofort zurück in die GKV (Versicherungspflicht).
Was das variable Gehalt angeht, gibt es hier keine eindeutige Regelung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie als versicherungspflichtig und muss das begründen. Sprechen Sie sich gut mit Ihrem AG ab. Letztlich muss er plausibel begründen, warum Sie voraussichtlich (auf 12 Monate hochgerechnet) nicht über 53550€ kommen werden. Die Entscheidung liegt hier letztlich bei der Krankenkasse, bei der Sie einen Aufnahmeantrag stellen.
Über Altersrvorsorge (Entgeltumwandlung) können Sie das machen, wenn Sie insgesamt mit dem Gehalt nicht über 56.405€ liegen. Sonst über Arbeitszeit oder Gehaltsverzicht.
Gehen Sie davon aus, dass die GKV Ihren Fall genau prüfen wird, bevor sie Sie aufnehmen. D.h. Sie müssen damit rechnen, dass Sie gar nicht reinkommen, wenn nicht alles passt. Und ja, sollte sich herausstellen, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann der Vorgang rückgängig gemacht werden.
Sollte Ihr Einkommen später doch wieder über 53550€ liegen, aus welchen Gründen auch immer, dann dürfen Sie in der GKV bleiben. Es geht nur darum, dass Sie bzw. Ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags korrekte Angaben machen.