Beiträge von Saidi

    sorry, ich habe mich dann nicht klar ausgedrückt: ein Monat drunter reicht! Ihr geänderter Arbeitsvertrag muss nur ein Einkommen unterhalb der JAEG vorsehen. Dann müssen Sie sofort wieder in die GKV! Die Unterscheidung pflichtversichert/freiwillig spielt für Sie keine Rolle: Sind Sie erstmal in der GKV, dürfen Sie auch bleiben. ;)
    Wenn Ihnen und mir jemand nicht glaubt, hier ein Link: http://www.haufe.de/personal/p…sk_PI10413_HI5587763.html


    Außerdem darf ich Ihnen für die Wahl der Kasse unseren Ratgeber empfehlen:
    http://www.finanztip.de/gkv/


    VG

    Hallo,


    das ist (leider) korrekt. Das Geld fällt, wie es so schön heisst, der Versichertengemeinschaft zu. Sie können aber in aller Regel auch Ihren nicht verheirateten Lebenspartner (namentlich) eintragen lassen. Dei Regelung mit den 8000€ ist sogar "kulant", bei vielen Verträgen verfällt das Geld in diesem Fall komplett.


    Viele Grüße
    Saidi Sulilatu

    Der Tip mit dem Versicherungsberater ist als solcher sicherlich richtig und zielführend, aber mit hohen Kosten verbunden. Ich würde mich direkt an die Central wenden, unter Umgehung eines evt. vorhandenen Vermittlers, und würde mich dort auf mein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG berufen. Das könnte funktionieren, sicher ist es aber leider nicht.


    Nordlicht: Zu dem Thema empfehle ich unseren Artikel zum internen Tarifwechsel, der Montag erscheint. Ich poste ihn dann hier. Es geht definitiv nicht ohne Berater!
    Danke noch für den Hinweis mit der Familienversicherung.


    Frankfurterin Vielen Dank für Ihren Post! Denn tatsächlich hat sich die Regelung durch die Änderung von § 188 Abs. 4 SGB V im letzten Jahr geändert. Wenn Ihr regelmäßiges Einkommen die Jahresarbeitentgeltgrenze unterschreitet, werden Sie SOFORT versicherungspflichtig und müssen als Angestellte in die GKV. Entscheidend ist hierbei die Änderung des Arbeitsvertrages, die nicht nur vorübergehend sein darf. Sie haben aber die Möglichkeit, nach abgeschlossenem Übertritt in die GKV mit Ihrem Arbeitgeber über eine erneute Änderung Ihres Arbeitsvertrags (Stundenerhöhung) zu sprechen.
    Unseren Artikel ändern wir entsprechend ab.
    Der Link zur Patientenberatung funktioniert bei uns.


    Viele Grüße
    Saidi Sulilatu

    Hallo Soni,
    bei 1. kommt es darauf an, ob Ihr Arbeitgeber hier bereits pauschal Steuern abgeführt hat nach §40b EStG. Es ist relativ wahrscheinlich, dass die Auszahlung hier steuerfrei ist. Genauere Angaben erfordern die Einsicht in die Unterlagen. Sie können dies aber bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.
    Bei 2. wird die Auszahlung voll besteuert, da die Einzahlungen steuerfrei für Sie gewesen sind.
    Die Höhe des Steuersatzes hängt von Ihren aktuellen Einkommensverhältnissen ab.
    Genaue Angaben kann nur ein Steuerberater machen. Alle Angaben von uns ohne Gewähr.


    Beste Grüße
    Saidi Sulilatu

    Hallo lieber Leser,


    Sie haben natürlich in allem recht.
    Zum Thema VDH: Wir wollen unseren Lesern zentrale Anlaufstellen geben, über die sie einen Honorarberater finden können. Zweifelsohne gibt es andere und gute Honorarberater, doch wir müssen ja ein bundesweites Klientel ansprechen. In näherer Zukunft wird hier übrigens auch der Bundesverband der Versicherungsberater erscheinen.
    Unser Prüfschema soll dem Leser helfen, den empfohlenen Berater zu beurteilen, denn sehr wohl ist uns bewusst, dass nur das Label Honorar weder Ehrlichkeit noch Kompetenz garantiert. In jedem Fall sehen wir jedoch einen großen Vorteil gegenüber provisionsabhängigen Vermittlern, die ja 99% des Marktes ausmachen.
    Zum Thema laufende Kosten und Berechnung des Honorars: Ganz richtig, deswegen raten wir dem leser auch immer alle Verträge, die er unterschreibt zu prüfen und Kostenabrechnungen kritisch zu hinterfragen. Dahinter steht immer die grundsätzliche Frage: selbst recherchieren (mit Hilfe unserer Ratgeber) oder Honorarberater bezahlen?
    Abschliessend zum Thema Honorar in Rendite einrechnen: Auch da haben Sie völlig Recht. Dieser Artikel ist erst der Anfang. Mittelfristig wollen wir ganz viele Tipps anbieten, worauf man in einer Beratung achten sollte - sowohl beim Provisionsvermittler als auch beim Honorarberater.


    Beste Grüße
    Saidi Sulilatu

    Lieber Leser,


    zum einen hätte aus unserer Sicht die AOK Sie 2012 nehmen müssen. Wie war damals die Begründung der Ablehnung? Ggf. ist dies ein Fall für den Rechtsanwalt. Siehe auch unser Beitrag http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/

    Zum anderen ist es tatsächlich so, dass Sie, nachdem was Sie geschrieben haben, an die PKV gefesselt sind, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht wenigstens einen Tag in der GKV waren. Aber Sie haben andere Möglichkeiten, Ihren PKV-Beitrag zu senken. In erster Linie sollten Sie versuchen innerhalb der Central in einen anderen Tarif zu wechseln! Dies kann Ihnen evtl. eine erhebliche Ersparnis verschaffen! Und Sie haben ein Recht dazu! Wir bereiten hierzu gerade einen Ratgeber vor. In vielen Fällen benötigt man für so einen Tarifwechsel einen guten Berater, denn die Central wird wahrscheinlich nicht sehr hilfreich sein. Lesen Sie gerne hier: http://www.finanztip.de/honorarberater-finden/ oder wenden Sie sich an einen Versicherungsberater.


    Uns ist ein anderer aktueller Fall bekannt, indem sich Central-Kunden Ende 60 immerhin 100 Euro mtl. bei gleich guten Leistungen gespart haben.


    Alternativ kann ich Ihnen den Beitrag der Stiftung Warentest (Finanztest) zu dem Thema empfehlen.
    Weitere Möglichkeiten für Sie, um Ihren Beitrag zu senken sind:
    - Erhöhung Ihres Selbstbehalts
    - Ausschluß bestimmter Leistungen
    - Wechsel in den Basistarif


    Alle diese Lösungen sind mit Vorsicht zu genießen und sollten gut überdacht werden.


    Alles Gute!


    Saidi Sulilatu

    Hallo Renate,


    bitte entschuldige die späte Antwort:
    Du kannst der Zurich Vers. schreiben, dass Du den Vertrag beitragsfrei stellen möchtest. Dann sollten die Dich in Ruhe lassen. Im Moment musst Du das Ganze als eher technischen Vorgang sehen: Für die Zurich läuft der Vertrag weiter, ist auf Dich überschrieben worden - daher wollen die Geld von Dir. Mit der Beitragsfreistellung sollte sich das erledigt haben. Wenn es noch Probleme gibt, komme gerne auf uns zu.
    Dass sich Dein alter Berater nicht meldet, ist nicht verwunderlich und liegt am System: Er bekommt für den Wechsel kein Geld, im Gegenteil - wahrscheinlich muss er sogar Provision zurückzahlen, wenn Du zur R+V wechselst! Und Zeit kostest Du ihm auch noch...
    Noch eine Information am Rande: Ich kenne natürlich Deine konkreten Vertragsbedingungen nicht. Aber ein Wechsel des Versicherers ist in aller Regel mit neuen Abschlusskosten verbunden. Deswegen muss man bei einem solchen Wechsel immer sehr gut aufpassen und rechnen - lohnt sich der Wechsel? Welche Kosten entstehen, und wie sehen gegenüber der Förderung durch den neuen Arbeitgeber aus?


    Saidi