Beiträge von Valme

    Ich beziehe seit 2011 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Vor Beginn dieser Rente war ich 20 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt - zähle als zum Kreis der förderbrechtigten Riester-Sparer. Seit 2013 übe ich neben der Rente einen Minijob / 450-EUR-Beschäftigung (unter 3 Stunden täglich) aus und führe hieraus Rentenversicherungsbeiträge ab. Ich möchte jetzt eine Riester Rente (Banksparplan) abschließen. Leider konnte meine Bank mir nicht abschließend sagen, wie sich mein Mindesteigenbeitrag berechnet:


    1.) Es wird nur der Jahres-Bruttobetrag der vollen Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt und die Einnahmen aus dem Minijob bleiben völlig unberücksichtigt.


    2.) Es werden der Jahres-Bruttobetrag der vollen Erwerbsminderungsrente und auch der Jahres-Brutto-Betrag des Minijob (12 x € 450,00) zusammengerechnet um dann ausder Gesamtsumme den Mindesteigenbeitrag (4% minus Zulage) zu berechnen.


    Weder Bank noch Dt. Rentenvers. konnten diese Frage beantworten. Ich wäre sehr dankbar, wenn ich vielleicht hier eine Antwort bekäme :)