Beiträge von Re Vera

    Danke für Ihren Hinweis, Henning.


    Ich habe meine Unterlagen erneut durchforstet, aber keinen detailierten Tilgunsplan vorgefunden.
    Lediglich die üblichen Hinweise...1. Zahlung, Ratenhöhe und Anzahl der Raten, letzte Rate etc.
    Anhand der Basisdaten habe ich eine Exceltabelle erstellt. Letztendlich gibt es eine Differenz von 547,80 €,
    für die eindeutig Klärungsbedarf besteht.
    Und ohne eine Auflistung kann ich nicht wissen, weshalb dieses Geld von der Bank berechnet und einbehalten wurde.
    Naja...morgen nach dem Büro ruf ich meine Sachbearbeiterin für eine letzte Stellungnahme an.
    Dann geht es Freitag ggf. direkt zum RA.
    Schönen Abend noch :)

    Guten Abend,
    nachdem die Deutsche Bank auf unser erstes Einschreiben mit Rückschein bis zum gesetzten Termin nicht reagiert hatte, verfassten wir ein zweites Einschreiben mit Rückschein und setzten eine Nachfrist von 5 Werktagen.
    Zwei Tage nach Versenden des Einschreibens, fanden in der Post eine Antwort auf unser erstes Schreiben. Bei uns eingegangen am 28.11.2014 und datiert auf den 21.11.2014.
    In diesem wurde folgendes mitgeteilt: "...gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des BGH vom 13.05.2014 (Az. XI ZR170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) steht. Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um erstattung der Bearbeitungsgebühren gebeten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell als möglich bearbeiten und prüfen ( Anmerkung: ?!?!?! ). Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn die Prüfung sich bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. ..."
    Gestern um Mitternacht lief die Nachfrist ab.
    Deshalb hatte ich heute nachgesehen, wie ich den Ombudsman aktivieren kann.
    Gelesen hatte ich, dass er nur aktiv werden kann, wenn die Bank die Zahlung verweigert.
    Mit dem zuvor zitiertem Schreiben hat die Bank Bereitschaft signalisiert, bei entsprechender Gesetzeslage zu zahlen.
    Insofern kann ich den OM nicht mehr einsetzen.
    Ausserdem ist es meines Erachtens nach eine Frechheit, trotz der Fristsetzung einen fiktiven Rückzahlungstermin irgendwann im kommenden Jahr anzusetzen, wenn die Prüfung positiv ist.
    Wenn ich so eine Taktik bei einem Strafmandat für zu schnelles Fahren anwenden würde, käme ich sicher nicht weit ^^.
    Spass beiseite...wie soll ich nunmehr reagieren?
    Würde am liebsten direkt einen Anwalt einschalten (RSV ist vorhanden)
    Was meint Ihr? Was meinen unsere Experten?
    danke

    Guten Abend zusammen,


    ich hatte einige Zeit im Finanztipp gesucht, konnte allerdings nichts Konkretes zu diesem Thema finden.


    Ich bin es gewohnt, dass ich den Kunden detailierte Rechnungen mit Auflistung der einzelnen Positionen erstelle und dies sogar gesetzlich geregelt ist.
    Gilt dies nicht für Banken?!
    Hintergrund: vor 2 Wochen habe ich bei meiner Bank ( Deutsche Bank ) einen bestehenden Kredit abgelöst und um eine solche detailierte Aufstellung / Abrechnung gebeten.
    Bis heute ist keine solche Aufstellung / Bestätigung bei uns eingetroffen.
    Im Gegenteil ... unser Konto wurde noch mit einer sogenannten Schlußrate belastet. Ebenfalls wurden ohne nachvollziehbaren Bezug 16,- € Zinsen abgebucht.
    Rechnerisch mit Excel kalkuliert, hätten wir theoretisch noch einige hundert Euro von der angewiesenen Summe zurück erhalten müssen.
    Meine Frage: nach welchen gesetzlichen Grundlagen kann ich als Verbraucher mein mutmaßliches Recht geltend machen und eine solche Aufstellung verlangen? Gibt es Musterformulare?
    Für Eure Antworten / Eure Hilfe im Voraus vielen Dank. :)
    LG

    Guten Abend zusammen,


    danke für Ihren Musterbrief zur Rückerstattung der BG.
    Nachdem ich alles für die Post vorbereitet hatte, kam mir vorhin noch ein Gedanke dazu.
    In meinem Fall reden wir über einen Rückerstattungsbetrag von 507,- €. Darlehensbetrag 16.900,- €, netto.
    Selbst wenn dieser Betrag von der Deutschen Bank zurückgezahlt würde, würde er weiterhin Bestandteil der Gesamtfinanzierungssumme bleiben. Folglich auch weiterhin Zinskosten verursachen, die ich zu tragen hätte.
    Ich hatte es gerade mit Excel hochgerechnet...der Betrag von 507,- € verursacht bei einer Laufzeit von 82 Monaten und dem vereinbarten Zinssatz von 6,9%, Zinskosten von knapp 350,- €.
    Insofern bringt mir die Auszahlung der Bearbeitungsgebühr nichts. Sie wandert zwar nicht mehr in die Tasche der Bank, sondern in meine. Allerdings bedeutet es auch, dass ich 507,- € mehr Kredit aufgenommen habe, als ich wollte / benötigte und nun die Kosten dafür tragen muss.
    Richtig wäre es, die Darlehensverträge entsprechend der wegfallenden Bearbeitungsgebühren nach unten zu korrigieren und die unnötigen Kosten zu vermeiden.
    Gibt es in dieser Richtung bereits erste Ergebnisse? Urteile? ...
    Ich spiele mit dem Gedanken, den Musterbrief entsprechend zu modifizieren und wäre dankbar für jede Art von Tips / Unterstützung.
    LG ReVera