Beiträge von JuliaBoe

    Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem:
    Ich bin Mutter einer heute zweijährigen Tochter und war bis zum 30.11.2014 in Elternzeit.
    Das Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber, über den ich in der Elternzeit noch beschäftigt war, habe ich zu diesem Termin beendet und habe dann zum 01.12.2014 eine neue (Vollzeit-) Beschäftigung begonnen.
    Ich habe dann vom neuen Arbeitgeber eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung zum 31.10.2015 erhalten und mich ab dem 01.11. arbeitslos gemeldet.


    Als ich letztes Jahr den Arbeitgeber wechselte tat ich das, um eine Arbeitsstelle in Wohnortnähe zu haben und mir die Pendelstrecke von 70 km zu ersparen, die ich vorher hatte.
    Dies war für die Betreuung meiner kleinen Tochter notwendig (ich bin alleinerziehend).
    Dafür habe ich ein um 400 Euro niedrigeres Bruttogehalt in Kauf genommen.


    Nun möchte die Arbeitsagentur mir die ALG I-Leistung zunächst sperren mit der Begründung, dass ich mich damals freiwillig verschlechtert habe.


    Kennt jemand vergleichbare Fälle?
    Ist die Agentur im Recht? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
    Und wenn nein, wo kann ich das nachlesen? ;)


    Besten Dank im Voraus und viele Grüße in die Runde!