Hallo zusammen,
ich habe mich auf Grund des aktuellen Themas hier neu angemeldet und verfolge begeistert diese Diskussion.
Eine Sache hinsichtlich der Verjährung möchte ich noch anmerken oder mich ggf. berichtigen lassen.
So wie ich anfangs die Urteilsbegründung und teilweise die Kommentare einiger User verstanden habe, kommen Privatkreditnehmer auf Grund der Verjährung bei Krediten vor 2004 nicht in den Genuss einer Rückerstattung.
Allerdings meine ich, dass dies nicht ganz richtig ist. In meinem Fall habe ich ein Privatkredit bei der ehemaligen CITIBANK am 28.02.2003 über € 40.807,00 genommen. Die Bearbeitungsgebühr betrug stolze € 1.224,00. Der Kredit wurde im Jahr 2007 vorzeitig getilgt.
Ich meine, berichtigt mich bitte wenn ich in meiner Denke falsch liege, dass ich dennoch Anspruch auf anteilige Rückerstattung für den Zeitraum 11/2004 bis Laufzeitende habe, da die Bearbeitungsgebühr monatlich in den zu zahlenden Raten enthalten waren.
Das heißt, alle Kreditverträge den Zeitraum ab 2004 betreffen, egal wann vorher abgeschlossen, haben ein Recht auf anteilige Erstattung, oder ?
Danke für Eure Meinungen und macht weiter so.