Werte Finanztip-Experten,
ein Kollege hat mir heute eine modifizierte Version Ihres Musterbriefes per Mail geschickt da er wohl mit dem ursprünglichen Musterbrief Probleme bei der Rückforderung hatte.
Jetzt wollte ich fragen ob die Modifizierung so genutzt werden kann oder ob es rechtlich auf wackligen Beinen steht.
Die Modifizierung habe ich Fett und Kursiv hervorgehoben.
[Ihr Name]
[Ihre Straße + Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Ihre Telefonnummer]
[Ihr Kreditinstitut]
[Straße]
[PLZ und Ort]
[Datum]
Darlehenskonto: [Darlehenskontonummer]
Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Vertragsdatum einfügen] habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag
über eine Darlehenssumme von [Darlehenssumme eintragen] Euro
abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen] Euro
zahlen müssen.
Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich
einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden
Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen
Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie
damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich
als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie
nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben,
sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse
betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt
eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1
BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen
Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so
entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil
vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom
28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13 und – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der
BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass
Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte
noch nicht vorliegt.
Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren gemäß § 812 Abs. 1 BGB
zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die
Nutzung herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof
ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem
jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Az.: XI 97/97, Urteil vom
07.06.2011, Az.: XI ZR 212/10).
Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne
Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen]
Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der
Gebühr in Höhe von [Zinsbetrag eintragen] Euro zurück.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Bearbeitungsgebühr + Zinsen eintragen] bis
zum [Bitte Frist von drei Wochen einfügen, konkretes Datum benennen] auf
folgendes Konto:
[Bitte Kontonummer/IBAN einfügen]
[Bitte BLZ/BIC einfügen]
[Bitte Bank einfügen]
Mit freundlichen Grüßen