Beiträge von Frau_Suhrbier

    Hallo,


    ich habe eine Frage zum Thema Bearbeitungsgebühr der Santander:


    für einen Kredit aus 2008 haben wir im Oktober 2014 die Bearbeiteungsgebühr zurückgefordert.
    Am 11.11.2014 bekamen wir ein Schreiben der Santander:


    ...wir werden Ihnen gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt die nicht verjährten Bearbeitungsgebühren und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten.


    ... weiter Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährungs sind nicht erforderlich und es besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.


    Bis heute haben wir kein Geld erhalten, wenn man bei der Santander anruft läuft das Band, dass das Thema Bearbeitungebühr noch andauert und das man weder per schriftlicher oder telefonischer Nachfrage das Verfahren beschleunigen kann.


    Erinnerungsfaxe habe ich schon mehrfach geschickt.


    Was würdet ihr raten? Füße still halten? Oder was kann man da machen?


    Gruß Frau_Suhrbier