Beiträge von Stuggi

    Danke für die Antwort Betroffener2015.


    Einen ähnlichen Wortlaut habe ich bereits in meinem Wiederruf
    gewählt. Auch dass ich Vertragstreue erwarte usw.


    Diesen kann ich jetzt in abgewandelter Form nochmals wiederholen
    bzw. quasi nochmals widersprechen auf das Schreiben. - Schadet sicher nicht.


    Wenn ich eine Antwort erhalte, dann sicher wieder eine ähnliche
    mit der Begründung, dass sich die Bausparkasse im Recht sieht und keine Zinsen
    mehr zahlen wird.

    Was machte ich dann?
    Kann ich die Sache einfach ein Jahr liegen lassen - schauen wie
    die Gerichte entscheiden und dann wieder auf mein Recht pochen?


    Es muss doch eine Regel geben wann die Dinge verjähren? Können das
    wirklich nur Anwälte entscheiden?
    Wenn ja, dann lohnt sich das für mich kaum, da es um maximal 2000
    Euro Zinsen geht. Da möchte ich nicht erst 250,- Euro für die Erstberatung/
    Prüfung beim Anwalt ausgeben…


    Lohnt es sich den Ombutsmann einzuschalten? Auch wenn dieser (noch)
    nichts macht. Halte ich mir dann zumindest offen, dass keine Verjährung
    eintritt? Bzw. tritt die dann ein, wenn der Ombutsmann die Bearbeitung ablehnt?


    Grüße
    Stuggi

    Hallo zusammen,


    mein Bausparvertrag von Schwäbisch Hall wurde auch gekündigt mit dem Hinweis, dass dieser schon 10 Jahre zuteilungsreif ist.


    Auf meinen Wiederspruch habe ich eine "Erklärung" erhalten und Hinweise auf Urteile die für die Bausparkassen sprechen und die Urteile dagegen noch nicht rechtskräftig sind. Ab 2016 gibt es keine Zinsen mehr ist das Schlusswort in dem Schreiben.


    Da ich keine Rechtschutzversicherung habe kommt eine Klage wohl nicht in Frage, da ich sowieso nur noch ca. 2.000 Euro habe bis der Vertrag zu 100% voll ist (ca. 6-7 Jahre Zins). Daher ist der Streitwert auch nicht sonderlich hoch.


    Dennoch möchte ich mich nicht "kampflos" geschlagen geben...
    Kann ich also abwarten bis es 2016 oder 2017 Gerichtsentscheide gibt auf die ich mich berufen kann bzw. der Ombutsmann auch dann nach diesen entscheiden wird?


    Oder muss ich vorher "aktiv" werden, damit keine Verjährung eintritt?


    Grüße
    Stuggi