Danke für die Antwort Betroffener2015.
Einen ähnlichen Wortlaut habe ich bereits in meinem Wiederruf
gewählt. Auch dass ich Vertragstreue erwarte usw.
Diesen kann ich jetzt in abgewandelter Form nochmals wiederholen
bzw. quasi nochmals widersprechen auf das Schreiben. - Schadet sicher nicht.
Wenn ich eine Antwort erhalte, dann sicher wieder eine ähnliche
mit der Begründung, dass sich die Bausparkasse im Recht sieht und keine Zinsen
mehr zahlen wird.
Was machte ich dann?
Kann ich die Sache einfach ein Jahr liegen lassen - schauen wie
die Gerichte entscheiden und dann wieder auf mein Recht pochen?
Es muss doch eine Regel geben wann die Dinge verjähren? Können das
wirklich nur Anwälte entscheiden?
Wenn ja, dann lohnt sich das für mich kaum, da es um maximal 2000
Euro Zinsen geht. Da möchte ich nicht erst 250,- Euro für die Erstberatung/
Prüfung beim Anwalt ausgeben…
Lohnt es sich den Ombutsmann einzuschalten? Auch wenn dieser (noch)
nichts macht. Halte ich mir dann zumindest offen, dass keine Verjährung
eintritt? Bzw. tritt die dann ein, wenn der Ombutsmann die Bearbeitung ablehnt?
Grüße
Stuggi