Beiträge von mop111

    Hallo, Ich habe aus Anlass die Diskussion über fehlerhafte Wiederrufserklärung, meine zurückgezahlte Verträge angeschaut.
    Dort befindet sich überhaupt keine Widerrufs Belehrung!
    KSK Euskirchen Jahr 1987.
    SEB Bank Jahr 1998.
    Meine Frage lautet, :sind diese Verträge noch anfechtbar?
    Wegen Rückerstattung die Bearbeitungsgebühren habe ich den KSK Euskirchen angeschrieben, und die haben abgelehnt.
    Begründung :Verjährung, BGH urteil, weil vor dem 01.01.2011 erfolgte die Vereinnahmung des Bearbeitungsentgeltes.
    Aktenzeichen:
    Urteil Amtsgericht Euskirchen von 09.09.2013 Aktenzeichen 33 C 127/13
    Landgericht Bonn Beschluss vom 19.11.2013 Aktenzeichen 5 S 227/13
    Habe ich eine Möglichkeit Geld zurück bekommen?
    Lg Mop111