@Schatzmeisterin...
Hallo noch einmal. Ich habe einen Passus gefunden, der den Wechsel erschweren bis unmöglich machen könnte. Es geht um den Begriff der "Vorversicherungszeit". Die TK führt dazu aus...
Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene...
...in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und
...mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich
selbstständig tätig war.
Trifft dies zu, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Davon habe ich bislang noch nie etwas gehört! Dies würde bedeuten, dass ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht möglich ist, selbst wenn man über eine Anstellung automatisch pflichversichert wäre? Kurz noch einmal mein "FAll": Ich bin 53 Jahre alt und seit 28 Jahren selbstständig, ab 01.01.2016 jedoch in einer hauptberuflichen Festeinstellung. Vorab danke für Ihre Antwort 