Beiträge von koterba

    Danke muc, das werde ich wohl machen müssen.
    Ob sich jedoch der Anwalt zu einem Gespräch mit mir überzeugen lässt ist zu bezweifeln.
    Ich habe nämlich von Anfang an Probleme mit ihm und er weicht mir aus.
    Ja klar, Sie können mein Fall nicht und Sie erkennen auch dass ich ein Leie bin. Aber dumm bin ich nicht.
    Ein wenig rechnen kann ich doch, mein über 40 Jähriges Berufsleben hat nur mit Zahlenverständniss zu tun.
    Es kann doch nicht sein, dass er den Streitwert um 400% höher als der tatsächlicher ist einsetzt.
    Gruß koterba

    Muc, können Sie mir das bitte mal deutlicher erklären?
    1. In der RA Rechnung der Gegenstandswert ist als erster Posten aufgeführt, davon dann ist die Geschäftsgebühr berechnet.
    2. Im Mahnbescheidskosten sich auch aus der Hauptforderung berechnen.
    3. Die Gerichtskostenrechnung ergebt sich aus der ungerechtiger Bereicherung.
    4. Zuletzt die Kosten nach verlorenem Verfahren gehen von diesem Wert.
    Deshalb verstehe ich das so, um höher der Gegenstandswert desto höher auch die Kosten.
    Der Wert den der Anwalt Anfangs angegeben hat ist utopisch hoch.
    Danke Muc für die Hilfe

    Ich rechne mit einer regen Beteiligung und Hilfe.


    Der von mir beaftragte Anwalt, der meine Rechte vor einer Bank vertreten sollte hat willkürlich den Streitwert oder anders gesagt den Gegenstandswert sehr hoch angesetzt. 3x so hoch als von mir angezeigt.
    Dadurch ist seine Rechnung, die darauf folgende Gebühr für das Mahngericht, die darauf folgende Gerichtskosten und die weiteren Gerichtskosten sehr hoch berechnet. Der Gegenstandswert ist die Grundlage der Kostenberechnung.
    Er hat einfach meine Einwände zur Höhe, die ich ihm genau genannt hatte, irnoriert.
    Was nun? Wie kann ich weiter vorgehen?
    Danke und Gruß