Danke muc, das werde ich wohl machen müssen.
Ob sich jedoch der Anwalt zu einem Gespräch mit mir überzeugen lässt ist zu bezweifeln.
Ich habe nämlich von Anfang an Probleme mit ihm und er weicht mir aus.
Ja klar, Sie können mein Fall nicht und Sie erkennen auch dass ich ein Leie bin. Aber dumm bin ich nicht.
Ein wenig rechnen kann ich doch, mein über 40 Jähriges Berufsleben hat nur mit Zahlenverständniss zu tun.
Es kann doch nicht sein, dass er den Streitwert um 400% höher als der tatsächlicher ist einsetzt.
Gruß koterba
Beiträge von koterba
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Muc, können Sie mir das bitte mal deutlicher erklären?
1. In der RA Rechnung der Gegenstandswert ist als erster Posten aufgeführt, davon dann ist die Geschäftsgebühr berechnet.
2. Im Mahnbescheidskosten sich auch aus der Hauptforderung berechnen.
3. Die Gerichtskostenrechnung ergebt sich aus der ungerechtiger Bereicherung.
4. Zuletzt die Kosten nach verlorenem Verfahren gehen von diesem Wert.
Deshalb verstehe ich das so, um höher der Gegenstandswert desto höher auch die Kosten.
Der Wert den der Anwalt Anfangs angegeben hat ist utopisch hoch.
Danke Muc für die Hilfe -
Ich rechne mit einer regen Beteiligung und Hilfe.
Der von mir beaftragte Anwalt, der meine Rechte vor einer Bank vertreten sollte hat willkürlich den Streitwert oder anders gesagt den Gegenstandswert sehr hoch angesetzt. 3x so hoch als von mir angezeigt.
Dadurch ist seine Rechnung, die darauf folgende Gebühr für das Mahngericht, die darauf folgende Gerichtskosten und die weiteren Gerichtskosten sehr hoch berechnet. Der Gegenstandswert ist die Grundlage der Kostenberechnung.
Er hat einfach meine Einwände zur Höhe, die ich ihm genau genannt hatte, irnoriert.
Was nun? Wie kann ich weiter vorgehen?
Danke und Gruß -
elu, du meldest dich nicht, warum? Der Termin war doch letzte Woche, oder doch nicht?
Gruß
koterba oder tubikimi -
Hallo Elu,
weil es Probleme mit anmelden gab, habe ich mein Name geändert, früher war ich tubikimi.
Wann genau ist dein Termin? Ich hoffe es geht gut bei dir.
Gruß -
Hallo Frau Dr. Eckardt,
gibt es ein Urteil des LG Mönchengladbach, das ich im Netz suchen kann?
Danke und Gruß