Beiträge von Dummy

    Hallo, ich möchte meine Arbeitsstelle von mir aus kündigen, weil ich mich beruflich überfordert fühle. Ich war bereits mehrere Wochen krank und ich fürchte, dass sich meine Gesundheit noch weiter verschlechtert, wenn ich die Arbeit fortsetze.
    Mir ist klar, dass ich mit einer Sperrzeit rechnen muss, wenn die Arbeitsagentur meine angeschlagene Gesundheit als Kündigungsgrund nicht anerkennt.


    Jetzt meine Frage: Wann muss ich die Arbeitsagentur von der Kündigung informieren?
    Sobald ich schriftlich gekündigt habe?
    Oder erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist, die 6 Monate beträgt, es sei denn mein Arbeitgeber stimmt einem früheren Ausscheiden zu.