Zu 1.
Wer zahlt die allgemeinen Krankenhauskosten, wenn die Spezialklinik eine Privatklinik ist und die Krankenkasse diese daher nicht erstattet?
Zu 1.
Wer zahlt die allgemeinen Krankenhauskosten, wenn die Spezialklinik eine Privatklinik ist und die Krankenkasse diese daher nicht erstattet?
tobiasweiss kann ich dir hierzu eine private Nachricht schicken?
Bin auch immer noch am überlegen, was ich mit meinem Riester bei der Union mache. Ich zahle seit Jahren nicht den notwendigen Beitrag ein, um die volle Zulage zu erhalten. Darum gibt es jetzt die Überlegung, zu kündigen und das Geld doch anderweitig anzulegen.
Aktueller Stand im Depot sind 7705,41 EUR.
davon eingezahlte Beiträge 3152 EUR
Zulagen 479,57 EUR
Summe aus Kapitalübertrag aus Anbieterwechsel 720,44 EUR
Ich müsste also die Zulagen abrechnen sowie alle Steuervergünstigungen abziehen. Welche Summe wird dann noch für die Abgeltungssteuer herangezogen?
Wenn man kündigen will, fragt dann der Anbieter beim Finanzamt ab, wie viele Steuer dann nachgezahlt werden müsste und teilt das zusammen mit den Zulagen als Info an den Kunden mit?
Ja, alles richtig mit der Rente. Ich könnte dann einfach die Frage aufwerfen, ob die Kvdr bei einer Pension eines Beamten wirklich günstiger sind als 30 Prozent in der PKV. Wir können alle nicht in die Zukunft schauen. Aber ich finde schon, dass diese allgemeinen und teilweise falschen Aussagen von Lothar so nicht stehen gelassen werden dürfen, weil sie evtl. zu falschen Entscheidungen führen.
Also guten Berater suchen, Empfehlung wurde gegeben und nicht auf Lothar hören
Scheitert oft daran, dass keine 5 Jahre in die Rente eingezahlt wurde. Alles im Einzelfall zu prüfen. Es ging mehr um die pauschale Aussage, dass die PKV im Alter teurer ist. Ich bezog mich auf die freiwillige GkV im Alter
Du könntest ja nicht mal selber deine Behauptungen belegen.
Aber ich gehe gerne drauf ein:
Psychotherapeutische Behandlungen sind in jedem Unisextarif mitversichert. Des Weiteren sollte natürlich in einer guten Beratung auf einem umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Wo ist man dann besser in der GKV aufgehoben? Weil man dort dann 6 Monate auf eine ambulante Therapie wartet bzw vorher stationär landet, weil es nicht mehr anders ging?
Punkt Beitragszuschläge hatte Lange Oog bereits gesagt. Es sind bei der Öffnungsaktion 30 Prozent.
Es ist richtig, dass die Beiträge in der PKV steigen. Sie steigen aber auch in der GKV. Aber gehen wir auf das Beispiel der Beamtin ein. Da diese im Alter 70 Prozent Beihilfe erhält, sinkt der Beitrag der PKV auch erstmal. Schauen wir uns doch einfach mal die GKV an. Mit Außnahme von einigen Bundesländern wie Hamburg müsste sie sich zu 100 Prozent freiwillig in der GKV versichern. Das bedeutet auch im Alter, dass alle Einkünfte als Grundlage für die Berechnung des Beitrages herangezogen wird. Und mit steigenden Pensionen und Kapitalerträgen evtl Mieteinnahmen etc. wollen sie mir sagen, dass die Beiträge im Alter dann nicht steigen? Gerade wegen der Beihilfe lohnt sich die PKV vor allem für Beamte.
Ärzte bekommen höhere Vergütungen und Privatpatienten bei Fachärzten oft schneller einen Termin. Das ist gar nicht von der Hand zu weisen. Jedoch kann jeder Patient seine Rechnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Sei es Diagnosen oder falsch gestellte Gebühren. Die private Krankenversicherung prüft sogar, ob die Rechnungen Gebührenrechtlich korrekt ist. Was sie nicht prüfen kann, ist natürlich, ob die Behandlung so stattfand. Das muss der Patient selber machen. Es spricht auch nichts dagegen. Arzt und Patient sind Vertragspartner. Was spricht dagegen einen Arzt auf eine falsch berechnete Leistung anzusprechen. Würden wir beim Handwerker doch auch machen. Im übrigen sind falsch gestellte Diagnosen kein alleiniges Problem der PKV. Das geschieht für bessere Abrechnungen in der GKV ebenso. Nur da bekommen es viele nicht mal mit, bzw Krankenkassen ermutigen Ärzte, eine chronische Diagnose zu stellen, damit die Kasse mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen. Alles schon vorgefallen. https://www.zeit.de/wirtschaft…-betrug-abrechnungsbetrug
Psychotherapeutische Behandlungen sind in der PKV freiwillige Leistungen, da ist man besser in der GKV aufgehoben. Außerdem muß die Tochter mit erheblichen Beitragszuschlägen in der PKV rechnen und nach der Pensionierung steigen die Beiträge bis zum Tode unverhältnismäßig an, während man in der GKV entlastet wird. Bei der PKV trügt der Schein; bei Eintritt billiger als GKV, aber später springen die Beiträge übermäßig stark an und Pensionäre darben dahin, um die Beiträge noch aufbringen zu können. Aber die Ärzte freuen sich über Privatpatienten, die sie melken können und schreiben zudem noch überhöhte Abrechnungen mit teilweise Leistungen, die sie nichtmal erbracht haben; so verstehen Ärzte Marktwirtschaft; ehrliche Menschen nennen es Abrechnungsbetrug!
Da stecken so viele falsche Behauptungen drin, die Lange Oog schon angesprochen hat. Ich frage mich dann immer, wie man mit so wenigen Fachwissen ernsthaft so eine Empfehlung abgeben kann
Was schlagen Sie vor? Wie findet man diese 2, 3 Experten?
Bin über jede Hilfestellung dankbar!
Was macht den Lange Oog falsch? Er korrigiert sie zurecht. Und das auffällig oft. Sollten sie das nicht vlt einmal überdenken?
Und dann soll er uns noch erklären, was eine private Krankenkasse ist. Hilfe
Bitte individuell beraten lassen, wie Lange Oog schon geschrieben hat. Hier ist zu viel zu prüfen. Hätte diese Beratung schon vor Geburt stattgefunden, habe es schon mal kein Problem mit der Gesundheitsprüfung
Gehört der Basistarif nicht zur PKV, weshalb man nicht abgelehnt werden kann?
Für den Basistarif besteht ein Kontrahierungszwang
Niemand wird automatisch privat krankenversichert. Das Kind müsste freiwillig in der GKV versichert werden, was wenig Sinn macht, da es berücksichtigungsfähig über euch ist.
Selbstverständlich darf die PKV ablehnen. In diesem Fall führt kein Weg an dem Basistarif vorbei.
Ich schaue mal kurz in meine Glaskugel. Nein, lohnt nicht mehr. Lass es sein
Natürlich zahlt sie die 1,8. Leistung nach Tarifbedingung. Rest muss selbst getragen werden.
Genauso machen wir es. Beiträge in die Rente und Steuererstattung direkt in den ETF
Ich habe mir das relativ einfach gemacht. Ich habe die freiwillige Rentenversicherung mit einer Rürup mit Garantiezins verglichen. Da muss die DRV sich kein bisschen verstecken. Ganz im Gegenteil.
Der erwähnte User hatte ja auch seine Rürup auf Fondsbasis mit der DRV verglichen. Und das sind natürlich Äpfel und Birnen. Natürlich könnte meine Frau komplett in der Altersvorsorge auf ETF gehen. Ob das sinnvoll ist...
Der Ursprung des ganzen hatte ja auch mein Kommentar, dass meine Frau (Freiberuflerin) um das Langlebigkeitsrisiko abzusichern, in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, da wir diese deutsch attraktiver finden, als eine private Rürup Rente.
Ich meine hierauf kam ein Kommentar, dass die GRV Geldvernichtung wäre. Was ich so nicht nachvollziehen kann.
Alles anzeigenHier noch die gewünschte Passage aus den Info-Unterlagen meiner PKV:
"Alterungsrückstellungen sind das Wesensmerkmal der Privaten Krankenversicherung und stehen für Generationengerechtigkeit. Denn jede Generation sorgt somit selbst für die
steigenden Gesundheitsausgaben der Zukunft vor. Das Prinzip ist ganz einfach erklärt:
- In jungen Jahren sind die statistisch notwendigen Ausgaben (Risikoanteil) für Ihre Behandlungen und Leistungen eher gering. Ihr Beitrag ist aber bereits jetzt ganz bewusst etwas höher. Diesen Sparanteil legen wir für Sie mit Zinsen an; in der sogenannten Alterungsrückstellung.
- Wenn Sie im Alter öfter zum Arzt gehen und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, können wir dieses Polster für Sie verwenden. Die Alterungsrückstellungen sorgen somit dafür, dass Ihre Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben.
Dazu gehört dann noch die angehangene Grafik.
"Wir garantieren Ihnen, dass Sie ein Leben lang immer den medizinischen Fortschritt mitversichert haben. Deshalb ist eines klar: Werden aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Beiträge angepasst, müssen zu diesem Zeitpunkt auch immer die dafür erforderlichen Rückstellungen fürs Alter nachkalkuliert werden. Schließlich kann niemand heute schon wissen, welche medizinischen Innovationen es in den nächsten Jahrzehnten geben wird. Gut für Sie: So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Derzeit herrscht unverändert eine Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten. Also dort, wo Ihre Rückstellungen zusätzliche Zinserträge für Sie erwirtschaften sollen. Was die Zinsen aktuell nicht hergeben, muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – durch eine Erhöhung der Vorsorge, also durch zusätzliche Beiträge für die Alterungsrückstellung, ausgeglichen werden. Dies betrifft Privatversicherte ebenso wie andere Sparer auch. Das bedeutet konkret: Eine Beitragsanpassung stärkt auch immer Ihre Rückstellung fürs Alter.
Die Alterungsrückstellung ist auch einer der Hauptgründe dafür, warum ein Wechsel zu
einem anderen Versicherer nicht ratsam ist. Denn bei einem Wechsel können - abhängig vom Vertragsbeginn - die gesamten Rückstellungen fürs Alter verloren gehen."
Da haben sie die Grafik aber falsch verstanden. Wie Lange Oog schon sagte, wird da ab 65 nichts wirksam.