Beiträge von Ltotheeon

    Um Mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, die keiner beantwortet. Die Familienversicherung endet nicht rückwirkend zum 01.01.21. Sie endet zum 01. des folgenden Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides. Beispiel, du gibst deine Steuererklärung 2021 jetzt ab. Das Finanzamt erstellt den Steuerbescheid am 02.12.22, dann würde die Familienversicherung zum 01.01.23 enden. Kleiner Tipp. Liegt dein Gewinn evtl unter der JAEG von 2023. dann reich die Einkommenssteuererkläung 2021 erst in 2023 ein. Dann zählt die JAEG für dieses Jahr und die Kinder bleiben familienversichert.


    Im übrigen. Sollte die Familienversicherung wegen überschreiten der JAEG enden und du erkennst an deinen Zahlen für das Jahr 2022 bereits, dass diese wieder unter der JAEG liegen, dann mach direkt die Einkommenssteuererklärung für 2022 fertig. Denn dann greift auch direkt wieder zum 01. des folgenden Monats nach Steuerbescheid die Familienversicherung.


    Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, wieso die PKV, mit der du gesprochen hast von irgendwelchen Sanktionen und Versicherungslücken spricht, anstatt erstmal deine wichtigste Frage zu klären. Da würde ich doch direkt Mal Abstand von nehmen

    Das sehe ich gerade als sehr kritisch. Dann ist es bereits durch und die Kündigung wurde von seitens der Krankenkasse akzeptiert. Ob jetzt noch ein Weg zurück möglich ist, ist fraglich, da bereits die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
    Wurde die Kündigung im Beratungsgespräch angesprochen und wurde das auch im Beratungsprotokoll festgehalten?


    Wenn du irgendwie die Kündigung rückwirkend bei der Krankenkasse widerrufen kannst, dann wäre das möglich. Ich bezweifle es jedoch.
    So hast du nun eine PKV, beginnend ab 01.12.

    jetzt mal bitte keine Panik verbreiten sondern sachlich bleiben. Darum lassen sich solche Fälle auch nicht in einem Forum lösen. Ohne Nachversicherungsnachweis kann die GKV gar nichts beenden. Es gilt immer noch eine Versicherungspflicht in Deutschland. Und von welcher Widerrufsfrist sprichst du?

    Am Ende ist es dann doch wieder wie immer. Es wird ein Beitrag erstellt. Viele Schreiben dazu, geben Tipps. Mal gut mal schLecht, aber der Themenersteller meldet sich nie wieder. Irgendwie ermüdend

    Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Rechnung "gebührenrechtlich falsch" erstellt wurde kann man doch eine Korrektur einfordern?! Meines Wissens erfolgt bei einem Privatkunden durch Zahlung keine Anerkennung der Rechnung.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Aber wenn es bei der Umsetzung des Tipps darum geht, die Rechnung vor Zahlung prüfen zu lassen, dass ist dieser halt nicht mehr umsetzbar, wenn schon bezahlt wurde. Bitte immer korrekt zitieren!

    Hallo zusammen,

    es kann auch sein, dass die Versicherung dabei hilft unberechtigt Forderungen abzuwehren.

    Vorausgesetzt es ist noch nicht an den Erbringer geleistet wurde.

    Also immer nach dem Bescheid der Versicherung bezahlen.

    LG

    Das ist hier der einzig richtige Tipp. Leider nicht mehr umsetzbar, das du schon bezahlt hast. Rechnungen in der Größenordnung bitte immer vorab von der Versicherung prüfen lassen. Gibt es Positionen, die gemäß GOÄ nicht berechnet werden darf, teilt dies die Versicherung mit und du kannst um

    Korrektur der Rechnung bitten. Der Rechnungssteller hat nun aber sein Geld und handelt genau so wie zu erwarten. Generell solltest du aber dies einmal mit der Barmenia besprechen. Normalerweise helfen die dabei.


    Insgesamt muss ich noch mal erwähnen, dass hier echt mit wilden und irritierenden Empfehlungen auf den Beitrag reagiert wird. Da ist die Rede von der Kasse, dabei handelt es sich bei der Barmenia um eine private Krankenversicherung. Von AGB ist die Rede. Sorry. Wir reden hier von Versicherungen. Es gibt die AVB. Es gibt auch keine Privatkassen. Und es stimmt auch nicht, dass Versicherungen private Krankenhausrechnungen einfach grundlos ablehnen. Fakt ist aber, dass Rechnungen in einer großen Anzahl gebührenrechtlich falsch erstellt werden. Und das ist zurecht von der Versicherung zu monieren. Da gilt im Übrigen auch nicht der tolle Hinweis, dass in den Tarifbedingungen doch zu finden ist, was erstattet wird. Der Fehler der Rechnung ist wie von Kater.Ka bereits erwähnt eine GOÄ Angelegenheit. Also muss auch in der GOÄ nachgelesen werden

    Die PKV droht deinen Kinder überhaupt nicht. Niemand kann dich zwingen, Sie dort zu versichern. Jedoch gibt es Voraussetzungen für die beitragsfreies Familienversicherung in der GKV. Wenn diese nicht erfüllt sind, müssen sie halt gegen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden. Sobald die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, geht es auch wieder nach Antrag bei der GKV zurück

    Für die Mehrkosten des Versicherungsnehmers (30% Risikozuschlag): Der Versicherungsnehmer.

    Für die Mehrkosten des Versicherungsunternehmens: Überraschenderweise scheinen diese Tarife trotz Vorerkrankungen immer noch auskömmlich zu sein, also niemand. ?

    Tatsächlich wäre es sonst das Versichertenkollektiv des Tarif. Aber spannenderweise deckt sich da auch meine Informationen mit denen von Dr. Schlemann die 30 Prozent scheinen voll auskömmlich zu sein. Was wiederum so manchen anderen Zuschlag der nicht aus einer Öffnungsaktion stammt, fragwürdig macht

    Zu dem Beitrag von Dr. Schlemann möchte ich noch ergänzen.


    Bitte schieben Sie die Verantwortung des schlechten Tarifes nicht auf den Arzt, der höher abrechnet als der Tarif erstattet. Ärzte sind nicht für die Tarife ihrer Patienten verantwortlich. Wenn sie höher berechnen und dies begründen, spricht nichts dagegen und hat auch nichts mit Abzocke zu tun. Der Privatpatient ist für den Arzt Vertragspartner und somit Selbstzahler. Was dieser im Nachgang von einer Versicherung erstattet bekommt, spielt für seine Rechnung keine Rolle. Er berechnet nach Gebührenordnung und das steht ihm auch zu

    Es soll ja auch Eingriffe beim Arzt geben, wo sich erst in der Behandlung ergibt, dass es komplizierter ist als geplant -z. B. Zahn OP - und dann ein höherer Satz berechnet wird. Stelle ich mir lustig vor „Herr RH1973, sie sagten vorab, dass sie nur eine Behandlung bis zum 2,3 fachen Satz wünschen. Wir müssten hier jetzt mehr berechnen. Sollen wir abbrechen oder wollen sie den Mehraufwand bezahlen?“

    Wenn keine Begründung für die Berechnung über den 2,3 fachen Satz in der Rechnung ist, muss dieser auch nicht bezahlt werden.


    Tarifbedingungen sind Tarifbedingungen. Wenn er nur den Regelhöchstsatz versichert hat, wird auch nur der bezahlt. Wer so einen schlechten Tarif abschließt, muss halt mit den Konsequenzen leben. Wieso sollte das den Arzt interessieren. Und was sollte die private Krankenversicherung da bewirken. Wenn er begründet, wieso er den 3,5 fachen Satz berechnet, handelt er rechtlich korrekt. Der Rest ist nicht sein Problem. Ich kann auch mit dem Hotel verhandeln, ob ich Halbpension bekomme, obwohl ich nur mit Frühstück gebucht habe. Ist aber dann halt nicht das Problem vom Hotel und muss extra bezahlt werden