Beiträge von mach-mich-schlau

    dann würde ich gerne noch folgenden Sachverhalt klären, es geht um den Versorgungsausgleich. Ein Lebenspartner hat nur 8 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt. Mit Beginn der Selbstständigkeit in Form einer Einzelunternehmung, wurden dann auch keine Beiträge mehr in die Rentenkasse entrichtet. Es wurde eine private Altersvorsorge gewählt, die ebenfalls in Form einer Rente ausgezahlt wird. Gilt diese Ansparung nun als Zugewinn (also als Vermögenszuwachs) oder wird der Betrag mit bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches berücksichtigt? Danke für eine Information.

    das finde ich aber lieb muc, vielen Dank. Also ist nicht der Zeitraum und das Schreiben des gegnerischen Anwaltes maßgeblich, der mir mitteilt, dass die Ehe als gescheitert anzusehen ist, richtig? Nochmals ganz lieben Dank. Ich möchte da irgendwie alleine durch - ohne alles zu zerschmettern. Dennoch habe ich keine Lust mich verschaukeln zu lassen.

    wird der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung gewährt, also auch wenn sich das Trennungsjahr verlängert? Zweitens hätte ich gerne gewusst, bis wann gilt der Zugewinn in der Ehe? Bis zur Scheidung oder bis zum Zeitpunkt der Trennung? Danke für eine Information.