Beiträge von Stern

    Ich glaube das war etwas misverständlich von mir ausgedrückt... Dafür möchte ich mich entschuldigen...


    Was ich eigentlich damit zum Ausdruck bringen wollte, ist ob ich die Darlehensgebühr als Privatperson oder als Selbstständiger zahle, der Grund für den die Bank diesen erhebt ist in beiden Fällen identisch (Bonitätsprüfung etc.)


    Daher wäre es meiner bescheidenen Meinung nach einfach schlüssig gewesen in diesen Fällen nicht zwischen Privatperson oder Selbstständigen zu unterscheiden.

    Vielen Dank für die Antwort,


    in meinem spreziellen Fall geht es um eine sogenannte Ballonfinanzierung über die Peugeot Bank.


    Ich habe in 2009 einen gewerblichen Auto-Darlehensvertrag mit der Peugeot Bank abgeschlossen da ich Selbstständig bin. Im Darlehensvertrag wurde eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 3% verlangt.


    Da mir eine Unterscheidung zwischen gewerblichen Auto-Darlehensverträgen und Privaten Auto-Darlehensverträgen wenig sinnvoll erschien, habe ich die Bank schließlich mit dem Anschreiben zum BGH-Urteil um Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen aufgefordert.


    Heute erhielt ich per Post die Ablehnung der Rückforderung von der Bank mit folgendem Wortlaut:


    "... eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung des BGH (Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) zur Wirksamkeit der Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Verbrauerkreditverträgen ist am 13.05.2014 getroffen worden.
    In den Urteilkommentaren wird ausdrücklich auf die Anwendbarkeit der Urteile auf Verbraucherkredite (d. h. für Privatpersonen) und die Verjährungsfristen (Unterzeichnung des Vertrages muss nach dem 1.1.2011 liegen) hingewiesen.


    Sie hatten einen gewerblichen Darlehensvertrag abgeschlossen, so dass eine Erstattung der Gebühren abzulehen ist.



    Auch ist anzunehmen, dass Sie als Firmeninhaber bei Vertragsunterzeichnung durchaus bewusst die Unterschiede zwischen Privatkredit und gewerblichem Kredit wahrgenommen haben, zumal beide Kredite aus steuerlicher Sicht (Umgang mit der MwST.) auch beim Finanzamt unterschiedlich ihre Berücksichtigung finden.


    Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Grundlage für Verhandlungen über die von Ihnen geltend gemachten Ansprüchen oder deren Grundlage sehen und dass auch unsere bisherige Korrespondenz in dieser Sache nicht als Verhandlung über die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche oder deren Grundlage zu verstehen ist.


    Wir bedauern, .... und lehenen die Erstattung von Ihnen beanspruchten Bearbeitungsgebühren ab."


    - ich muss zugeben, dass mir ein Unterschied zwischen privater Autofinanzierung und gewerblicher Autofinanzierung keineswegs bewusst war. Bei beiden Verträgen handelt es sich um Kreditverträge...
    - Auch die Begründung aus steuerlicher Sicht ist ja vielleicht gut gemeint, würde ich allerdings lieber mit meinem Steuerberater und nicht mit der PSA klären wollen.


    Vielleicht können Sie hierzu kurz antworten, ob ich mich in diesem Fall geschlagen geben sollte, oder ob es sich hier lohnt die Sache weiter zu verfolgen.


    Vielen Dank und viele Grüße