Hallo Forenteilnehmer,
hatte meinen Fall vor längerer Zeit geschildert und wollte weiter berichten.
Gekündigt wurde mir nach § 488 Abs. 3 BGB.
Bausparsumme ist nicht erreicht, aber mit Bonuszinsen überschritten
Habe Widerspruch eingelegt, den die BHW nicht anerkannt hat.
Bausparsumme wurde auf mein Konto überwiesen, Konto wurde von mir keins genannt.
Bausparsumme ist zur Zeit auf einem Tagesgeldkonto angelegt.
Habe dann Beschwerde bei der Kundenbeschwerdestelle der privaten Bausparkassen eingelegt und gestern ein Schreiben erhalten. Zu diesem Schreiben wurde ein Schlichterspruch vom 09.11.15 (ähnlicher Sachverhalt) beigelegt, der in einem anderen Schlichtungsverfahren ergangen ist. Füge das Schreiben und den Schlichterspruch bei.
Bitte die Experten in diesem Forum um Tipps, Ratschläge wie man sich weiter richtig verhält.
MfG
derfla
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Hallo derfla und alle anderen "Leidensgenossen",
ich habe das identische Antwortschreiben von Frau Musach am 14.12.2015 erhalten und heute mit Hilfe dieses Forums geantwortet. Die Beschwerde habe ich am 24.5.2015 eingereicht und mir natürlich wenig Hoffnung gemacht, da die Ombudsleute ja bekannterweise durch die Bausparkassen bezahlt werden.
Anbei meine Mail die im Mai diesen Jahres an die Beschwerdestelle ging:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich meinen Fall mit der BHW an meine Rechtsschutzversicherung
melde und mir anschließend einen Fachanwalt nehme, möchte ich mich an
Sie wenden und auf ein Einlenken Seitens BHW hoffen.
Ich habe am 24.03.2003 bei BHW einen Bauparvertrag abgeschlossen
(Bausparsumme XXX Euro, 2% jährliche Basisverzinsung, 2,25%
Bonusverzinsung am Ende der Vertragslaufzeit bei
Bauspardarlehensverzicht, Rückerstattung der 1% Abschlussgebühr am Ende
der Vertragslaufzeit bei Bauspardarlehensverzicht). Mein
Bausparguthaben betrug am 31.12.2014 XXX Euro, somit hätte ich erst
ca. 90% der Bausparsumme erreicht und weiterhin Anspruch auf ein
Bauspardarlehen.
Am 23.04.2015 erhielt ich jedoch ein Kündigungsschreiben
Seitens BHW nach § 488 Abs. 3 BGB zum 03.08.2015. Begründet wurde es
Seitens BHW damit, dass ich am 31.12.2014 einen Bonusanspruch von
XXX Euro gehabt hätte und meine Bausparsumme somit längst erreicht
und der Vertrag erfüllt sei, was jedoch nicht den Bausparbedingungen von
2003 entspricht.
Ich habe am 17.05.2015 dem Kündigungsschreiben vom 23.04.2015
schriftlich widersprochen. Am 18.05.2015 habe ich dem BHW Schreiben vom
04.05.2015 widersprochen, in welchem man angeblich meinen Widerspruch
zur Kündigung zur Kenntnis genommen habe, jedoch bestand außer einem
Telefonat am 27. April 2015 keinerlei Kontakt zu BHW.
Im Anhang dieser E-Mail finden Sie alle notwendigen Dokumente um sich ein neutrales Urteil bilden zu können.
Mein persönliches Fazit: Die BHW darf mir erst kündigen, sobald
mein Bauspardarlehensanspruch verwirkt ist, dies ist aktuell jedoch
nicht der Fall, da mir die BHW nicht eigenmächtig die Bonuszinsen zum
aktuellen Bausparguthaben darf, da ich bis dato noch nicht auf meinen
Bauspardarlehensanspruch verzichtet habe. Auch die BHW muss sich an
Verträge halten.
Falls Sie weitere Infos / Dokumente benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
XXX (alias LUBATISTA)
Das Urteil des LG Stuttgart vom 23.12.2015 macht mir Hoffnung, wobei ich denke das ohne ein höchstinstanzliches Urteil kein Einlenken Seitens der BHW zu erwarten ist.
Mal sehen wie es weitergeht. Ich werde auf jedenfall auf Vertragserfüllung Seitens der BHW bestehen.
Ich wünsche allen Forenteilnehmern und deren Familien einen guten Start ins neue Jahr.
LG
LUBATISTA