Beiträge von LUBATISTA

    Hallo zusammen,


    wie die meisten ja bereits mitbekommen haben, wurde auch mein Bausparguthaben auf einem 0 % Konto zwischengeparkt.
    Was wäre, wenn ich der BHW schreibe, dass Sie mir mein Bausparguthaben auszahlen sollen, ich aber darauf hinweise, dass ich Klage einreiche, sobald es entweder ein BGH Urteil zu Gunsten der Bausparer (bei denen die Bonuszinsen zum Guthaben dazuaddiert werden) oder ich mich bereits vorher doch noch für eine Privatklage entscheide? Stimme ich sofort mit Auszahlung meines Guthabens der Kündigung stillschweigend zu, obwohl ich explizit auf das Gegenteil hinweise?


    Danke und Grüße,
    LUBATISTA

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
    Dann werde ich den Ombudsleuten auf die verschiedenen BHW Punkte antworten und Gegenargumentieren.
    Eine Klage kommt für mich aktuell nicht in Betracht, da laut Anwälten die Erfolgschancen nicht gerade hoch sind...
    Ich werde die BHW und Ombudsleute erneut darüber in Kenntnis setzen, das ich auf Fortführung meines Bausparvertrags bestehe. Hoffentlich kommt spätestens 2017 ein BGH Urteil.


    Problem bei mir wäre nur, dass ich Ende 2017 meinen Bausparvertrag freiwillig wegen Hausbau gekündigt hätte, obwohl ich bis ca. 2020 Zinsen (4,25%) auf mein aktuelles Bausparguthaben bekommen könnte, ohne das ich die Bausparsumme erreicht hätte. Würde ja für mich bedeuten, dass ich bei positivem BGH Urteil (aus Sicht der Bausparkunden), z.B. in 2018, auch rückwirkend meine Zinsverluste bei der BHW einfordern, notfalls einklagen, könnte?


    Nette Grüße,
    LUBATISTA

    Hallo zusammen,


    ich bräuchte dringend Eure Hilfe, Rat, Ideen.


    Nachdem ich der Verfahrenseinstellung durch die Ombudsleute nicht zugestimmt habe, kam nun endlich über die Ombudsleute eine weitere Stellungnahme Seitens der BHW, welche sehr umfangreich ist und für mich sieht es so aus, als ob dieses Schreiben bereits so aufgebaut ist um dieses bei einer Klage auch vor Gericht einzureichen.


    Ich muss in der ersten Februar Woche antworten und benötige Input Eurerseits.


    Vielen Dank.


    Gruß
    LUBATISTA


    Hallo derfla und alle anderen "Leidensgenossen",


    ich habe das identische Antwortschreiben von Frau Musach am 14.12.2015 erhalten und heute mit Hilfe dieses Forums geantwortet. Die Beschwerde habe ich am 24.5.2015 eingereicht und mir natürlich wenig Hoffnung gemacht, da die Ombudsleute ja bekannterweise durch die Bausparkassen bezahlt werden.


    Anbei meine Mail die im Mai diesen Jahres an die Beschwerdestelle ging:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bevor ich meinen Fall mit der BHW an meine Rechtsschutzversicherung
    melde und mir anschließend einen Fachanwalt nehme, möchte ich mich an
    Sie wenden und auf ein Einlenken Seitens BHW hoffen.


    Ich habe am 24.03.2003 bei BHW einen Bauparvertrag abgeschlossen
    (Bausparsumme XXX Euro, 2% jährliche Basisverzinsung, 2,25%
    Bonusverzinsung am Ende der Vertragslaufzeit bei
    Bauspardarlehensverzicht, Rückerstattung der 1% Abschlussgebühr am Ende
    der Vertragslaufzeit bei Bauspardarlehensverzicht). Mein
    Bausparguthaben betrug am 31.12.2014 XXX Euro, somit hätte ich erst
    ca. 90% der Bausparsumme erreicht und weiterhin Anspruch auf ein
    Bauspardarlehen.


    Am 23.04.2015 erhielt ich jedoch ein Kündigungsschreiben
    Seitens BHW nach § 488 Abs. 3 BGB zum 03.08.2015. Begründet wurde es
    Seitens BHW damit, dass ich am 31.12.2014 einen Bonusanspruch von
    XXX Euro gehabt hätte und meine Bausparsumme somit längst erreicht
    und der Vertrag erfüllt sei, was jedoch nicht den Bausparbedingungen von
    2003 entspricht.


    Ich habe am 17.05.2015 dem Kündigungsschreiben vom 23.04.2015
    schriftlich widersprochen. Am 18.05.2015 habe ich dem BHW Schreiben vom
    04.05.2015 widersprochen, in welchem man angeblich meinen Widerspruch
    zur Kündigung zur Kenntnis genommen habe, jedoch bestand außer einem
    Telefonat am 27. April 2015 keinerlei Kontakt zu BHW.


    Im Anhang dieser E-Mail finden Sie alle notwendigen Dokumente um sich ein neutrales Urteil bilden zu können.


    Mein persönliches Fazit: Die BHW darf mir erst kündigen, sobald
    mein Bauspardarlehensanspruch verwirkt ist, dies ist aktuell jedoch
    nicht der Fall, da mir die BHW nicht eigenmächtig die Bonuszinsen zum
    aktuellen Bausparguthaben darf, da ich bis dato noch nicht auf meinen
    Bauspardarlehensanspruch verzichtet habe. Auch die BHW muss sich an
    Verträge halten.


    Falls Sie weitere Infos / Dokumente benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.


    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX (alias LUBATISTA)


    Das Urteil des LG Stuttgart vom 23.12.2015 macht mir Hoffnung, wobei ich denke das ohne ein höchstinstanzliches Urteil kein Einlenken Seitens der BHW zu erwarten ist.


    Mal sehen wie es weitergeht. Ich werde auf jedenfall auf Vertragserfüllung Seitens der BHW bestehen.


    Ich wünsche allen Forenteilnehmern und deren Familien einen guten Start ins neue Jahr.


    LG
    LUBATISTA