Beiträge von Claudi66

    Liebe Finanzexperten/innen,


    der Anbieter meiner LV schickt mir wie eh und je eine jährliche Aufstellung über Stand und Wertentwicklung. Seit einigen Jahren auch ein Infoblatt bzgl. Beratungswünschen hinsichtlich ausreichender Vorsorge, vorzeitigem Geldbedarf, etc. Hier wird mir u.a. die Möglichkeit geboten, sich das Überschussguthaben auch vorzeitig auszahlen zu lassen. Ich sollte hierzu erwähnen, dass diese LV seit 27 Jahren läuft und im August 2019 zuteilungsreif ist.


    Gesetzt den Fall, ich würde diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, das würde doch einer Vertragsänderung im Sinne einer Teillauszahlung gleichkommen?
    Und verstehe ich unter "Überschussguthaben" die "Leistung aus laufender Überschussbeteiligung" ? So wird diese auf meiner jährlichen Mitteilung zumindest ausgewiesen.


    Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen!


    Liebe Grüße, Claudia

    Hallo Klarplus,


    vielen Dank für die Tipps! Ich denke, ich werde das Guthaben auf den anderen Vertrag überschreiben lassen, die "150,- Euro - Kröte" muss ich dann halt schlucken. ;) Auf jeden Fall um Längen günstiger als kündigen...


    Beste Grüße!


    Claudia

    Ein gutes 2016 allerseits!
    Ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner beitragsfrei gestellten RiesterRente. Diese habe ich seinerzeit am 1.12.2005 bei der Allianz abgeschlossen (Allianz RiesterRente InvestGarantie) Am 18.3.2011 habe ich diese allerdings beitragsfrei gestellt, da ich ich mich für eine andere RiesterRente (Debeka), die mir günstiger erschien, entschieden habe. Zwei waren mir dann doch zuviel... ;)
    Nun zu meinen Fragen: beitragsfrei lassen? kündigen? auf die andere übertragen lassen?
    Hintergrundinfos: Diese Allianz RiesterRente läuft noch bis zum 31.12.31, bei einer Kündigung wegen schädlicher Verwendung würden abzüglich der Zulagen noch 6.648,32 verbleiben. Mir ist klar, dass das sicher nicht der Auszahlungsbetrag wäre... :D Da geht sicher noch so einiges ...
    Und kann ich mir auch von dieser beitragsfrei gestellten RiesterRente 30% des bestehenden Kapitals wie es in meinem Vertrag steht, vorab ausbezahlen lassen? Das wäre in 10 Jahren, z. B. für die Tilgung eines laufenden Hauskredits?
    Fragen über Fragen - aber vielleicht hat ja der eine oder andere einen Tipp?
    Einen schönen Sonntag noch und beste Grüße
    Claudia