Beiträge von meoferi

    Danke für den Link, aber leider nicht das richtige. Viabuy berechnet 89,70 € für die Ausgabe der Karte, onlinekonto.de 39 Aktivierungsgebühr und 9,90 € für die Kontoführung.
    Hat noch jemand Ideen? wirecard habe ich geguckt, ist ähnlich.
    Sind eigentlich keine großen Anforderungen. Wenn es auf Guthabenbasis ist, erhöht sich ja nicht das Risiko, das ich meine Schulden nicht zahlen kann, was bei mehreren Girokonten mit Dispo der Fall wäre. Von daher verstehe ich nicht, dass man das in Formularen verpflichtend unterschreiben/anklicken muss.
    Werde wohl sonst doch noch nen weiteres Konto eröffnen müssen, was ich eigentlich nicht will, da ich den Effekt mehrerer Konten auf den Score schon durch Kündigungen (besser) und Eröffnungen (schlechter) bemerkt habe, und ich schon 2 Kreditkarten habe, durch die sich der Score ebenfalls verschlechtert.

    Nen Konto im Ausland käme übrigens auch in Frage, wenn die restlichen Anforderungen erfüllt sind (und es auf Englisch oder Deutsch ist). Die ausländischen Banken werden ja wahrscheinlich nichts mit der Schufa zu tun haben. Die, die von dem Konto was einziehen oder daran überweisen, werden sich wahrscheinlich wundern, aber das soll mir egal sein…
    außer die ziehen nur vom deutschen Konto ein, hab ich auch schon in Formularen gesehen

    Moin,


    ich suche ein gebührenfreies Girokonto, wo die Bank die Kontoeröffnung nicht der Schufa mitteilt. Eine weitere Anforderung ist, dass man die Umsätze auch mit HBCI abrufen kann (alternativ über Jamaica/Hibiscus per Scripting abrufbar, falls das hier jemand was sagt). Es wäre kein Problem, wenn es auf Guthabenbasis ist.
    Ich bin 25 Jahre, es sollte aber keine Altersgrenze geben, nach der es kostenpflichtig wird, ob mit Geldeingang oder ohne.


    Wofür ich es benötige: Ich teile mir mit den Bewohnern meines Hauses die GEZ-Gebühren. Es sind 2 WGs im Haus und es kann sein, dass ich später für meine WG auch noch die Rechnungen der Versorger (Strom, Gas, Internet) überweise und die Mitbewohner mir das Geld dann überweisen. Bisher macht das mit den Versorgern jemand anders hier.
    Ich möchte nicht allen meine privaten Bankdaten mitteilen, und falls jemand Transparenz möchte, dass ich da auch kein Schindluder treibe, soll die Person natürlich nicht meine privaten Umsäte und meinen Kontostand sehen. Je mehr Girokonten aber in der Schufa sind, desto schlechter ist der Schufa-Score.
    Eigentlich sollte bei einem Konto auf Guthabenbasis ja kein Eintrag in die Schufa zwingend notwendig sein, da kein Dispo gewährt wird, aber alle mir bekannten Banken tragen es in die Schufa ein (die Volksbank vermutlich nicht, aber nicht unendlich lang kostenfrei).


    Wäre für Hilfe sehr dankbar.
    meoferi

    Moin,
    ich habe im September 2013 angefangen zu studieren und im WS 2015/16 den Studiengang gewechselt (per Zusatzmodule, offizieller Wechsel erfolgt vermutlich im SS 2016). Meine Eltern setzen es als Unterhalt von der Steuer ab. Bildungsweg bis dahin: 2009-2011 einjährige Berufsfachschule Wirtschaft, 2011-2013 FOS Wirtschaft (FOS 11 inkl. unentgeltliches Praktikum an 3 Tagen pro Woche beim Steuerberater/8 Stunden pro Tag). Meine Eltern haben mich bereits ab der FOS 11, also ab September 2011 ungefähr, unterstützt.
    Ich gehe davon aus, dass sowohl das 1. Studium als auch nun das neue Studium nach dem Studiengangswechsel als Erstausbildung gilt.
    Kann ich bei der Steuererklärung die Studienkosten als Werbungskosten angeben und den verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen, in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, wonach es anerkannt wird, obwohl meine Eltern es bereits selbst als Unterhalt von der Steuer abgesetzt haben? Würde ja bedeuten, es quasi zweimal abzusetzen.
    Mein Vater ist Alleinverdiener, seit Januar 2015 in einer Transfergesellschaft (mit Abfindung des vorherigen Arbeitgebers), und seit Anfang diesen Jahres arbeitslos.


    Zur Info: ich habe vor, die geleisteten Unterhaltszahlungen später zurückzuzahlen, jedoch stellen meine Eltern mir dies frei, bin also nicht vertraglich dazu verpflichtet (weder schriftlich noch sonstwie).