Beiträge von Meyer007

    Guten Morgen und Danke,
    ja, dass mit den 3 Jahren war mir bekannt. Mich hat nur verwundert, dass meine Mutter jetzt für die
    -sagen wir mal schlampige Arbeitsweise- in diesem Anwaltsbüro bezahlen soll. Schließlich waren wir im Februar 2014
    dort und man hat angeblich jetzt erst gesehen, dass da noch Betrag x offen ist???? Nach fast 2 Jahren???
    Zu diesem Anwalr werde ich jedenfalls nicht mehr gehen.

    Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage zum Zeitpunkt einer Rechnungserstellung.
    Meine Mutter und ich waren im Februar 2014! beim Anwalt bezüglich eines Beratungsgespräches
    Thema Erbschaft, dieses Erstgespräch hat der Anwalt über meine Rechtschutzversicherung abgerechnet
    und er hat im Namen meiner Mutter 2 Briefe verschickt. Damit war die Sache für uns erledigt
    GESTERN also am 02.01.2016 erhielt meine Mutter eine Rechnung über 1000 Euro von diesem
    Anwalt, mit dem Vermerk, es wäre übersehen worden, dass die Rechtschutzvers. nur 150 Euro bezahlt
    hätte und er müsse die Restsumme meiner Mutter jetzt in Rechnung stellen.
    DARF ER DAS???
    Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort, da meine Mutter (natürlich) sehr aufgeregt darüber ist.