Hallo muc,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
In der Quelle geht es aber oft auch um die Regelmäßigkeit des Einkommens:
ZitatEin nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der maßgebenden Gesamteinkommensgrenze führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich ist dabei [...] ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen.
Depotumschichtungen im Rahmen einer Altersvorsorge würde ich gerne darunter verstehen wollen.
Andererseits:
ZitatBei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen „regelmäßig im Monat“ überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen.
Konkret: Wenn ein Aktienfonds verkauft wird, bei dem über die Jahre ein Gewinn von 10.000 € aufgelaufen ist, dann muss die Ehefrau für das ganze Kalenderjahr eine eigene Krankenversicherung bezahlen? Möglicherweise sogar rückwirkend? Und wahrscheinlich "vorsorglich" auch für das nächste Kalenderjahr?
Soweit ich weiß, erfragt die Krankenkasse regelmäßig, was der familienversicherte Ehepartner verdient bzw. man ist verpflichtet, die Krankenkasse bei Änderungen selbst zu informieren.
(Formular z.B. hier: https://www.sbk.org/fileadmin/…herung_Formular_Hilfe.pdf Zitat: "Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner oben angegebenen Angehörigen verändert.")
Das heißt, man muss familienversicherten Hausfrauen / Hausmännern dringend raten, ihre Altersvorsorge in einem Depot des Partners durchzuführen?
Auf keinen Fall jedoch sollte die Altersovorsorge in einem Gemeinschaftsdepot erfolgen, da damit automatisch (?) 50% der Gewinne der familienversicherten Hausfrau zugeordnet werden?
Viele Grüße
Roland