Beiträge von roland11

    Hallo muc,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    In der Quelle geht es aber oft auch um die Regelmäßigkeit des Einkommens:

    Zitat

    Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der maßgebenden Gesamteinkommensgrenze führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich ist dabei [...] ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen.


    Depotumschichtungen im Rahmen einer Altersvorsorge würde ich gerne darunter verstehen wollen.


    Andererseits:

    Zitat

    Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen „regelmäßig im Monat“ überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen.


    Konkret: Wenn ein Aktienfonds verkauft wird, bei dem über die Jahre ein Gewinn von 10.000 € aufgelaufen ist, dann muss die Ehefrau für das ganze Kalenderjahr eine eigene Krankenversicherung bezahlen? Möglicherweise sogar rückwirkend? Und wahrscheinlich "vorsorglich" auch für das nächste Kalenderjahr?


    Soweit ich weiß, erfragt die Krankenkasse regelmäßig, was der familienversicherte Ehepartner verdient bzw. man ist verpflichtet, die Krankenkasse bei Änderungen selbst zu informieren.
    (Formular z.B. hier: https://www.sbk.org/fileadmin/…herung_Formular_Hilfe.pdf Zitat: "Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner oben angegebenen Angehörigen verändert.")


    Das heißt, man muss familienversicherten Hausfrauen / Hausmännern dringend raten, ihre Altersvorsorge in einem Depot des Partners durchzuführen?
    Auf keinen Fall jedoch sollte die Altersovorsorge in einem Gemeinschaftsdepot erfolgen, da damit automatisch (?) 50% der Gewinne der familienversicherten Hausfrau zugeordnet werden?


    Viele Grüße
    Roland

    Hallo,


    ich habe in meinem Bekanntenkreis folgende Situation:
    Die Ehefrau erzieht momentan die Kinder und ist daher in der Familienversicherung des Ehemanns (gesetzliche Krankenversicherung). Als Altersvorsorge hat sie ein eigenes Depot mit Aktien und Fonds. Aufgrund von üblichen Umschichtungen in der Vermögensverwaltung fallen Gewinne aus Kapitalvermögen an.


    Besteht die Gefahr, dass durch diese Gewinne die Ehefrau aus der Familienversicherung fällt und sich selbst versichern muss?
    Falls ja, wäre das ja ein großer Nachteil der "selbstgemanagten Altersvorsorge" im Vergleich zu anderen Möglichkeiten wie Rentenversicherungen etc. Zumindest für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein paar Jahre aus dem Job komplett auszusteigen um sich um die Kindererziehung zu kümmern.


    Die üblicher Referenz hierzu (z.B. http://www.vdek.com/vertragspa…es/gr_gesamteinkommen.pdf) finde ich leider nicht sehr ergiebig.


    Meine Fragen:

    • Zählen Aktien/Fonds Verkäufe/Umschichtungen zu dem für die Familenversicherung relevanten Gesamteinkommen? Gibt es einen Unterschied zwischen Kursgewinnen und Zinsen/Dividenden?
    • Falls ja, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um die Altersvorsorge mit einem eigenen Depot auch in diesem Fall interessant zu machen? Denkbar wäre z.B. das Schenken und Zurückschenken des Depots an den Ehepartner (die Freibeträge unter Ehepartnern sind ja recht hoch).


    Besten Dank,
    Roland