Beiträge von Copernicus

    Ich darf mich mal mit meiner Frage hier dranhängen, da es auch für dohjo interessant sein dürfte.
    Auch ich habe mein Studium als "Werbungskosten" geltend gemacht, und einen gewissen Verlustvortrag angerechnet bekommen. Nun übersteigen meine freiberuflichen Einnahmen für 2015 erstmals meine (Studien-)Ausgaben, liegen aber noch unter dem Grundfreibetrag von ~ 8500€ . Da die Einnahmen meinen Verlustvortrag mindern würden, möchte ich diese nicht angeben. Wenn ich das richtig sehe, ist das auch mein Recht, da ich unterhalb des Grundfreibetrages nicht dazu verpflichtet bin,eine Steuererklärung abzugeben, richtig ? Wenn ich mich nicht irre nennt man das "Wahlrecht" ?